LG Koblenz: Eine Gratisleistung mit sich automatisch anschließender kostenpflichtiger Leistung (”Abo”) ist wettbewerbswidrig

LG Koblenz, Urteil vom 19.08.2008, Az. 4 HK O 182/07§§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV

Das LG Koblenz hat entschieden, dass eine Internet-Werbung mit einem “Dankeschön-Geschenk” oder einem “Treuebonus” für eine Mitgliedschaft dann gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt, wenn mit einem zunächst kostenlosen Angebot (z.B. 3 Monate freie Mitgliedschaft) zwingend ein kostenpflichtiges Angebot verknüpft ist (z.B. Vertragsverlängerung um 12 Monate) und dies nicht innerhalb des blickfangmäßig aufgemachten Angebots sofort erkennbar, sondern nur durch einen Sternchenhinweis auffindbar ist.

Landgericht Koblenz

Urteil In dem Rechtsstreit

gegen

hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Koblenz durch … auf die mündliche Verhandlung vom 18.07.2008 für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt,

1. es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungs­geldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ord­nungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ord­nungshaft bis zu sechs Monaten, zu unter­lassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Rahmen von Mitteilungen an die Adresse der elektronischen Post von Kunden für die Mitgliedschaft in einem Club wie aus den als Anlage Antrag 1 und An­trag 2 beigefügten Kopien von Bildschirmaus­drucken ersichtlich, zu werben und den Preis für eine 12-monatige Clubmitgliedschaft in ei­nem Fußnotentext, wie aus Anlage Antrag 2 er­sichtlich, darzustellen, wenn der Adressat der Werbemitteilung durch das Betätigen eines dort vorgehaltenen Textfeldes mit der Bezeichnung: “Dankeschön auspacken” eine Mitgliedschaft in dem Club bestätigt, wobei sich an eine 3-monatige kostenlose Mitgliedschaft automatisch eine 12-monatige Mit­gliedschaft zum Preis von 5,00 EUR pro Monat an­schließt, wenn der Verbraucher nicht innerhalb der ersten drei Monate den Vertrag kündigt; und/oder den Preis für eine durch das Betätigen des Text­feldes “Dankeschön” zustande gekommene Mitglied­schaft wie folgt darzustellen:”Sofern Sie ihre Club-Mitgliedschaft nicht innerhalb von 3 Monaten beenden, verlängert sich ihr Vertrag um weitere 12 Monate zum Preis von nur 5,00 Euro/Monat.”

2 . an den Kläger 200,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins­satz seit 11.01.2008 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die wettbewerbsrechtliche Zulässig­keit einer Internetwerbung der Beklagten. Der Kläger ist der bundesweit tätige Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen der Bundesländer und…

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Themen: Internet , Urteile , Uwg , Landgericht , Rabatt , Verbraucher , Geschenk , Mitgliedschaft
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 31. Oktober 2008 auf http://damm-legal.de.

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