LG Koblenz: Eine Gratisleistung mit sich automatisch anschließender kostenpflichtiger Leistung (”Abo”) ist wettbewerbswidrig
LG Koblenz, Urteil vom 19.08.2008, Az. 4 HK O 182/07§§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV
Das LG Koblenz hat entschieden, dass eine Internet-Werbung mit einem “Dankeschön-Geschenk” oder einem “Treuebonus” für eine dann gegen geltendes verstößt, wenn mit einem zunächst
kostenlosen Angebot (z.B. 3 Monate freie Mitgliedschaft) zwingend ein kostenpflichtiges Angebot verknüpft ist (z.B.
Vertragsverlängerung um 12 Monate) und dies nicht innerhalb des blickfangmäßig aufgemachten Angebots sofort erkennbar, sondern nur
durch einen Sternchenhinweis auffindbar ist.
Koblenz
Urteil In dem Rechtsstreit
…
gegen
…
hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Koblenz durch … auf die mündliche Verhandlung vom 18.07.2008 für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise
Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken
des Wettbewerbs im Rahmen von Mitteilungen an die Adresse der elektronischen Post von Kunden für die Mitgliedschaft in einem Club wie
aus den als Anlage Antrag 1 und Antrag 2 beigefügten Kopien von Bildschirmausdrucken ersichtlich, zu werben und den Preis für eine
12-monatige Clubmitgliedschaft in einem Fußnotentext, wie aus Anlage Antrag 2 ersichtlich, darzustellen, wenn der Adressat der
Werbemitteilung durch das Betätigen eines dort vorgehaltenen Textfeldes mit der Bezeichnung: “Dankeschön auspacken” eine
Mitgliedschaft in dem Club bestätigt, wobei sich an eine 3-monatige kostenlose Mitgliedschaft automatisch eine 12-monatige
Mitgliedschaft zum Preis von 5,00 EUR pro Monat anschließt, wenn der nicht innerhalb der ersten drei Monate den Vertrag kündigt; und/oder den Preis für eine durch
das Betätigen des Textfeldes “Dankeschön” zustande gekommene Mitgliedschaft wie folgt darzustellen:”Sofern Sie ihre
Club-Mitgliedschaft nicht innerhalb von 3 Monaten beenden, verlängert sich ihr Vertrag um weitere 12 Monate zum Preis von nur 5,00
Euro/Monat.”
2 . an den Kläger 200,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.01.2008 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Internetwerbung der Beklagten. Der Kläger ist der bundesweit
tätige Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen der Bundesländer und…
» Vollständiger Artikel