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LG Koblenz (12 S 128/06): Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Widerrufsbelehrung nach § 312 Abs. 2 BGB

am 09.01.2007 von Recht für Verbraucher

Landgericht KoblenzZu den Anforderungen an den Inhalt einer Widerrufsbelehrung nach § 312 Abs. 2 BGB Urteil der 12. Zivilkammer vom 20.12.2006 - 12 S 128/06 Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Widerrufsbelehrung nach § 312 Abs. 2 BGB.Weist die Belehrung nicht auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB hin, entfaltet sie auch dann keine Wirkung, wenn die gegenseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden. Zum Sachverhalt: Der Kläger unterzeichnete am 06.10.2004 im Rahmen eines Vertreterbesuches, der ohne vorherige Bestellung des Klägers zustande gekommen war, die Bestellung für eine "Mulitmedialexikothek" zum Preis von 2.258.- Euro.In dem Bestellformular wurde der Käufer auf sein Widerrufsrecht hingewiesen. Die Belehrung enthielt jedoch keinen Hinweis darauf, dass im Falle eines wirksamen Widerrufs die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind.Die Lieferung erfolgte am 02.11.2004. Am 16.11.2004 sandte der Kläger die Ware zurück und forderte die beklagte Vertriebsfirma auf, klarzustellen, dass aus der Bestellung keine Rechte hergeleitet würden. Die Beklagte lehnte dies ab.Mit der von ihm darauf hin erhobenen Klage begehrte der Kläger zunächst, festzustellen, dass er der Beklagten keine Bezahlung schulde. Nachdem die Beklagte ihrerseits Widerklage auf Zahlung des Kaupreises erhoben hatte, haben die Parteien die Klage übereinstimmend für erledigt erklärt.Auf die Widerklage hat das Amtsgericht Montabaur den Kläger zur Zahlung verurteilt.Zur Begründung hat es ausgeführt, der wirksam abgeschlossene Kaufvertrag sei durch den Kläger nicht rechtzeitig widerrufen worden. Die Widerrufsfrist habe mit der Erteilung der Widerrufsbelehrung zu laufen begonnen. Diese sei ordnungsgemäß, da sie mit dem Muster der Anlage 2) zu § …

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LG Koblenz zu den Anforderungen an den Inhalt einer Widerrufsbelehrung nach § 312 Abs. 2 BGB.

Recht und Alltag / Weist die Belehrung nicht auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB hin, entfaltet sie auch dann keine Wirkung, wenn die gegenseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden. Dies entschied die 12. Zivilkammer des Land…

OLG Koblenz: Widerrufsbelehrung

IT-Blawg / Das OLG Koblenz hat am 21.07.2005 (Az. 2 U 44/05) entschieden, dass unter dem Begriff “Anschrift” i. S. des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht die Hausanschrift, sondern die Postanschrift und dementsprechend auch die Postfachanschrift zu ve…

OLG Koblenz: Angabe eines Postfachs als ladungsfähige Anschrift in Widerrufsbelehrung

Vertretbar Weblawg / OLG Koblenz, Urteil v. 09.01.2006 - Az: 12 U 740/05 - Angabe eines Postfachs als ladungsfähige Anschrift in Widerrufsbelehrung Sachverhalt: Die Parteien haben im Januar 2003 einen über viereinhalb Jahre laufenden Leasingvertrag über einen PKW als …

Widerrufsbelehrung gem. § 312 c ff. BGB - sprechender Link reicht aus

LBR-Blog / Insbesondere in Bezug auf die Informationspflichten gem. § 312 c BGB war man sich in Rechtsprechung und Literatur bisher nicht einig, wie der Verbraucher beispielsweise über Bestehen eines Widerrufsrecht belehrt werden müsse. So war umstritten …

“Richtig Belehren? Ja, wie denn?”

Handakte WebLAWg / Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Widerrufsbelehrung nach § 312 Abs. 2 BGB und zur (Un-) Wirksamkeit der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV. (…) Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zu entscheidenden…

LG Koblenz: Keine Widerrufsbelehrung ohne Hinweis auf die Folgen

Kanzlei Kremer / Wenn es um Widerrufsbelehrungen geht, denkt man fast unweigerlich an “Fernabsatzgeschäfte” im Internet. Dabei gibt es das Widerrufsrecht aus §§ 355 ff. BGB nicht nur bei Fernabsatzgeschäften (zwischen Unternehmern und Verbrauchern, vg…

LG Koblenz: Belehrungen nach dem Fernabsatzrecht

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Widerrufsbelehrung nach § 312 Abs. 2 BGB. Weist die Belehrung nicht auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB hin, entfaltet sie auch dann keine Wirkung, wenn die gegenseitigen Leistungen erst nach Abl…

BGH: Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften

advobLAWg / Bei so genannten Haustürgeschäften steht dem Verbraucher das Recht zu, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Erklärung zu widerrufen, § 312 BGB. Die Frist zum Widerruf beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbrau…

LG Koblenz: Musterwiderrufsbelehrung ist unwirksam

verbraucherrechtliches! / Wieder einmal hat ein Gericht die von vielen Händlern verwendete Musterwiderrufsbelehrung der BGB-InfoV für unwirksam erklärt und dürfte damit für erneute Aufregung insbesondere unter Internethändlern sorgen. Das LG Koblenz stellte im Urteil vo…

BGH: Zum Umfang der Widerrufsbelehrung - Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes. <br><br> 2. Der Schutz d…

Bundesgerichtshof : Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers nach erfolgtem Widerruf informieren.

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 12.04.2007 – Az. VII ZR 122/06 - Vorinstanzen: LG Mannheim, Urteil vom 30.12.2005 - Az. 5 O 209/05; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.05.2006 - Az. 8 U 12/06 <b>Thematik</b> <br> Bei so genannten Haustürgeschäften s…

Vorausetzungen eines Haustürgeschäft

Handakte WebLAWg / Im Rahmen eines Haustürgeschäfts, muss die Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht entsprechend § 312 Abs. 2 BGB auch dann auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB hinweisen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf d…

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Joachim Geburtig

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