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LG Karlsruhe: Störerhaftung des Webhosting-Providers - Ein Pflicht des Webhosting-Providers zur unverzüglichen Sperrung rechtswidriger Inhalte (Webseiten) Dritter besteht erst nach dem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung.

am 29.04.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Einem Unternehmen, dass seinen Kunden durch die Zurverfügungstellung von Speicherplatz die Veröffentlichung und
Verbreitung von Informationen ermöglicht (hier: Webhosting-Provider), ist es nicht zuzumuten, jeden Beitrag vor Veröffentlichung
im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen. Eine solche Obliegenheit würde das
gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen. Der Webhosting-Provider ist aber immer dann, wenn er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, verpflichtet, die konkreten rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu sperren
(vgl. BGH, Urteil vom vom 11.03.2004 – Az. I ZR 304/01).


2. Anders als im Fall von Markenrechtsverletzungen ist es einem Webhosting-Provider bei persönlichrechtskeitsverletzenden
Inhalten allein durch den Einsatz einer Filtersoftware nicht möglich, durch die Verwendung von einzelnen Begriffen sinngleiche
Behauptungen herauszufiltern. Eine manuelle Überprüfung ist ebenfalls nicht zuzumuten.


3. Das ein Verfügungskläger die Berufungsbegründungsfrist nahezu ausschöpft steht der Annahme besonderer Dringlichkeit im
einstweiligen Verfügungsverfahren nicht …

LG Berlin: Zu Kontrollpflichten des und Auskunftsansprüchen gegen den Host-Provider

Vertretbar Weblawg / LG Berlin, Urteil v. 10.11.2005 - Az: 27 O 616/05 - Zu Kontrollpflichten des und Auskunftsansprüchen gegen den Host-Provider (redaktionelle Leitsätze): 1. Einem Host-Provider ist es nicht zumutbar, alle fremden Inhalte vor der Einstellung im Inte…

Oberlandesgericht Frankfurt a.M. : Access-Provider ist bloßer Vermittler und für den Inhalt der Webseiten im Internet, zu denen er seinen Kunden den Zugang vermittelt nicht verantwortlich.

MEDIEN INTERNET und RECHT / OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.01.2008 - Az. 6 W 10/08 Ein Internet-Provider (Access-Provider) ist für den Inhalt von Webseiten, zu denen er seinen Kunden den Zugang ermöglicht, grundsätzlich nicht verantwortlich. So die zustimmungswürdige…

LG Karlsruhe: Haftung des Webhosters nur bei Kenntnis oder offensichtlichen Rechtsverletzungen durch Kunden

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Karlsruhe (Beschl. v. 10.12.2007 - Az.: 9 S 564/06) hat entschieden, dass ein Webhosting-Unternehmen nur dann verpflichtet ist, die Webseiten seines Kunden zu sperren, wenn offensichtlich ist, dass auf der Seite rechtswidrige Inhalte enthalten…

LG Düsseldorf: Haftung des Access-Providers - Der Access-Provider haftet für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte auf Webseiten von Drittanbietern grundsätzlich weder aus einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrssicherungspflicht noch als Störer.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Gewährung des Zugangs zum Internet einerseits und dem Verkauf und der Vermietung von (hier: pornographischen) DVD über das Internet andererseits handelt es sich nicht um gleichartige Leistungen. Zwar mag die Nutzung von Angeboten im In…

LG Düsseldorf: Erstmal positive Kenntnis! - Zur (Störer-) Haftung des Betreibers einer Internethandelsplattform für (Marken-) Rechtsverletzungen Dritter.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine (Störer-) Haftung des Betreibers einer Internethandelsplattform für Markenrechtsverletzungen Dritter kommt erst dann in Betracht, wenn dieser positive Kenntnis von einer Rechtsverletzung erhält (hier durch die Abmahnung). 2. Der Umstan…

OLG Düsseldorf: Keine (Störer-) Haftung des Usenet-Providers - Aufgrund der besonderen Konstellation des Usenet ist dem Usenet-Provider eine ständige Überprüfung künftiger Postings (Einträge) auf Rechtsverletzungen - auch nach Kenntnis konkr

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Usenet-Provider kann zwar ursächlich an der Verbreitung urheberrechtsverletzender Informationen beteiligt sein, sobald diese über den Namensserver abgerufen werden. Diese bloße Kausalität von Zugangsvermittlung und Rechtsverletzung ist a…

KG Berlin: Keine Auskunftsanspruch gegen Webhosting-Unternehmen

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das KG Berlin (Urt. v. 25.09.2006 - Az.: 10 U 262/05) hatte im Rahmen der Berufung die erstinstanzliche Entscheidung des LG Berlins (= Kanzlei-Infos v. 23.02.2006) zu überprüfen.Die Beklagte, ein Webhosting-Unternehmen, stellte Dritten kostenlosen…

LG Berlin: Löschungs- und Auskunftspflichten eines Webhosters

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Berlin (Urt. v. 10.11.2005 - Az.: 27 O 616/05) hatte über die Lösch- und Auskunftspflichten eines Webhosting-Unternehmens zu entscheiden.Die Beklagte, ein Webhosting-Unternehmen, stellte Dritten kostenlosen Speicherplatz zur Verfügung. Auf…

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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