LG Karlsruhe: 1,2,3... keine Hehlerei! - Zum subjektiven Tatbestand der Hehlerei bei Internetauktionen mit auffallender Differenz zwischen üblichen Neupreis und Verkaufspreis eines hochpreisigen neuen Produkts.
am 05.11.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Für die innere Tatseite der Hehlerei gemäß § 259 StGB ist erforderlich, dass der Täter mit
(mindestens bedingtem) Vorsatz bezüglich der Vortat und der Hehlereihandlung handelt und mit
der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern. Der Täter muss wissen, dass die Sache
durch eine rechtswidrige Tat erlangt ist. Genaue Kenntnisse von der Vortat und vom Vortäter
sind nicht erforderlich. Weder bedarf es des Wissens, mittels welcher bestimmten Tat die Sache
erlangt wurde, noch der Kenntnis der näheren Einzelheiten und Umstände der Vortat
(bereits: RGSt 55, 234). Auch von der Person des Vortäters braucht der Hehler keine bestimmten
Vorstellungen zu haben.
Er muss sich nur bewusst sein, dass die gehehlte Sache aus einem gegen fremdes Vermögen gerichteten
Delikt stammt. Da Hehlerei in der Schuldform der Fahrlässigkeit nicht nach § 259 StGB strafbar ist,
bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit aber eng beieinander liegen, sind an die Abgrenzung
im Einzelfall hohe Anforderungen zu stellen (BGHSt 36, 1). Es reicht nicht aus festzustellen,
ein Angeklagter habe bei dem Erwerb einer gestohlenen Sache mit der Möglichkeit gerechnet
(oder gar nur rechnen müssen), sie stamme aus einer rechtswidrigen Tat. Erforderlich ist
vielmehr die Feststellung, der Angeklagte habe die als möglich und nicht ganz fernliegend erkannte
Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf genommen oder sich um des erstrebten Zieles willen
wenigstens mit ihr abgefunden (BGH NStZ-RR 2000, 106).
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2. Im Rahmen einer eBay-Onlineauktion ist allein der Umstand, dass trotz des erheblichen Werts des angebotenen
Artikels (hier: hochpreisiges Navigationsgerät; ca. 2100,00 EUR) der Startpreis lediglich 1 EUR betrug, kein
taugliches Indiz dafür, dass der Käufer es für möglich gehalten hätte, er steigere auf Diebesgut.
Denn die Angabe eines …
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AG Pforzheim: Vom Schnäppchenjäger zum Hehler - eBay
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Praxisferne Urteile mit Internbetbezug gibt es leider immer wieder. Dies zeigt eindrucksvoll das Urteil des AG Pforzheim vom 26.06.2007 - 8 Cs 84 Js 5040/07. Das AG Pforzheim hat einen Ebay-Käufer zu Unrecht wegen Hehlerei verurteilt, da diese…
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LAWgical / Das vorgenannte Aktenzeichen gehört zu einem kuriosen Urteil des Amtsgerichts Pforzheim, das sicherlich in der nächsten Zeit häufiger angefordert werden dürfte. Die Strafrichterin verurteilte in dem Verfahren einen eBay-Teilnehmer, der ein N…
