LG Itzehoe verweigert OLG Schleswig die Gefolgschaft

Bekanntlich hat ja das OLG Schleswig – Beschl. v. 26.10.2009 – 1 Ss OWi 92/09 (129/09) – bei Verletzung des sich aus § 81a ergebenden Richtervorbehalts ein Beweisverwertungsverbot angenommen. Das LG Itzehoe folgt dem “übergeordneten” OLG in seinem Beschl. v. 8. 12. 2009, 2 Qs 186/09, (wieder) nicht (vgl. die PM vom 16.12.2009). Es will ein BVV nur bei einem “völlig unverständlichen Verstoß” annehmen.

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OLG Oldenburg nimmt BVV bei Videomessung an Kollege Kucklick aus Dresden hat mir dann gleich den OLG Beschluss geschickt. Hier ist dann also OLG Oldenburg – Ss... OLG Schleswig: Beweisverwertungsverbot bei rechtswidriger Blutentnahme Bei der Frage nach einem Beweisverwertungsverbot, wenn ei… » Vollständiger Artikel
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Themen: Stpo , Entscheidung , Richtervorbehalt , Dresden , Olg Oldenburg , Olg Schleswig , Blutentnahme , LG Itzehoe Verwertungsverbot Blutprobe

Erschienen 6. Januar 2010 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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