LG Hildesheim: Ping-Anrufe sind strafbarer Betrug

Entscheidung aus dem Jahre 2004 +++ Lockanrufe zugunsten von Mehrwertdiensterufnummern sind strafbar Anlässlich eines aktuellen Falles, in dem für eine 0137-Rufnummer mittels Ping-Anrufs geworben wurde, habe ich zu einem Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2004 recherchiert, das nunmehr hier abgerufen werden kann. Das Gericht hatte damals entschieden, dass die Durchführung eines Ping-Anrufes unter Übertragung einer Mehrwertdiensterufnummer, um den Angerufenen zum Rückruf zu bewegen, strafbarer Betrug sei. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil auf Revision der Staatsanwaltschaft mit Beschluß vom 23.09.200…

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Themen: Staatsanwaltschaft , Landgericht Hannover
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 10. Dezember 2006 auf http://www.spam-abwehren.de.

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