LG Hanau: Textform bei eBay - Eine Internetseite (hier: Angebotsseite bei eBay) ist auch dann nicht als zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneter Datenträger anzusehen, wenn sie für einen gewissen Zeitraum in unveränderter Form zu
am 02.07.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Die Regelungen des Widerrufs- und Rückgaberechts in § 312c Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV und
§ 355 BGB sind Bestimmungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG, deren Aufgabe es auch ist, das Marktverhalten
im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln. Die Belehrungspflichten sollen es den Kunden ermöglichen,
sachgerecht von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Wird unzutreffend über Kundenrechte
belehrt, ist davon auszugehen, dass dieser Verkäufer sich Wettbewerbsvorteile
gegenüber sich richtig verhaltenden Konkurrenten verschafft.
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2. Gemäß § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB beginnt die Widerrufsfrist mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform. Die
Erklärung muss in einer Urkunde oder auf
andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneter Weise abgegeben werden (§ 126b BGB).
Da § 312c Abs. 2 BGB eine Mitteilung der entsprechenden Informationen erfordert, handelt es sich um eine in
diesem Sinne zugangsbedürftige Information. Der Zugang in Textform erfordert daher zusätzlich, dass die
Erklärung in einer zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Form in den Bereich des Empfängers gelangt.
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3. Das bei Aufruf einer Internetseite deren Inhalt für einen gewissen Zeitraum in den Ordner für temporäre
Internetdateien zwischengespeichert wird, führt nicht zu einem Empfang dergestalt, dass dem Empfänger
die dauerhafte Wiedergabe möglich ist, weil bei Erreichen der Speicherkapazitäten diese Zwischenspeicherungen
vom Betriebssystem gelöscht werden und durch erneuten Aufruf der Internetseite eine zwischenzeitlich
erfolgte Aktualisierung übernommen wird.
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4. Auch der Umstand, dass der Empfänger die Internetseite auf seiner Festplatte speichern und sich
damit in die Lage versetzen könnte, den Inhalt der Seite dauerhaft wiederherzustellen genügt dem …
ebay: Textform der Widerrufsbelehrung
MCNeubert lawblog / Bei ebay handelnde Unternehmer müssen ihren Kunden, die Verbraucher sind, ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Dies ist nunmehr unstreitig und ebay bietet seinen Mitgliedern auch entsprechende Textbausteine zur Verwendung an. Geklärt ist…
LG Kleve: Widerrufsbelehrung in Textform (8 O 128/06)
Recht für Verbraucher / LG Kleve: Widerrufsbelehrung in Textform (Urteil vom 02.03.2007 - 8 O 128/06) Gemäß § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB ist die Widerrufsbelehrung "in Textform" mitzuteilen. "Textform" bedeutet nach der nicht interpretationsb…
Widerrufsbelehrung in Textform
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Hanseatisches OLG: Werterssatzklauseln & eBay-Handel - Eine erst nach Auktionsende in Textform erteilte Belehrung über eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Verschlechterung der Ware im Fall des Widerrufs genügt den Informationspflichten de
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OLG Stuttgart: Widerrufsbelehrung im eBay-Handel - Zu Fragen des Beginns der Widerrufsfrist und der Belehrung über die Wertersatzpflicht des Verbrauchers für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme von Waren sowie zum Streitwert bei einer fehlerha
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Widerrufsbelehrung (hier im Internet bei eBay abrufbar), die nicht darüber informiert, dass die Widerrufsfrist nicht vor Erhalt der Belehrung in Textform beginnt verstößt gegen § 312c Abs. 1 BGB, Art. 240 EGBGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10…
LG Dortmund: Zur Form und zum Inhalt der Verbraucher-Widerrufsbelehrung im Rahmen von eBay-Geschäften (hier: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, Wertersatzpflicht bei Verschlechterung von Waren, Textform)
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Verkäufen über die Auktionsplattform eBay ist eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss ausgeschlossen. Die zusammen mit dem Warenangebot vor Vertragsschluss ins Internet gestellte Belehrung erfüllt…
