LG Hamburg: Zur Störerhaftung bei einem offenen WLAN

Das Landgericht Hamburg hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit Urteil vom 26. Juli 2006 – AZ: 308 = 407/06 – entschieden, dass die Einwendung, ein offenes WLAN betrieben zu haben, nicht geeignet ist, die Unterlassungsansprüchen des Geschädigten einer Urheberrechtsverletzung zu…

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Themen: LG Hamburg , Wlan , Landgericht Hamburg

Erschienen 8. September 2006 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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