LG Hamburg: Zur Haftung von Forenbetreibern und Webloggern
am 18.04.2006 von Vertretbar Weblawg
(Gastbeitrag im Law Blog des Kollegen Vetter: Heise und fettig)
Das “Heise-Urteil” schwappt seit Dezember 2005 durch Foren und Weblogs.
Das LG Hamburg soll angeblich entschieden haben, dass Forenbetreiber und Weblogger verpflichtet sind, alle eingehenden Beiträge und Kommentaren vor ihrer Veröffentlichung zu kontrollieren, weil man ansonsten für alle Inhalte in den Beiträgen und Kommentaren haftet.
Obwohl die Entscheidungsgründe erst vor einigen Tagen veröffentlicht wurden, mahnen bereits Anwälte unter Hinweis auf das Urteil ab und veröffentlichen kundige Kommentare auf Internetseiten und in Fachzeitschriften, in denen Sie das Urteil des LG Hamburg - ohne es je gelesen zu haben - rechtlich bewerten.
Zeit also, sich das Urteil einmal näher anzuschauen.
LG Hamburg, Urteil v. 02.12.2005 - Az: 324 O 721/05 = Heise-Forum (Volltext)
Der Sachverhalt
Die Verfügungsbeklagte betreibt als Online-Angebot des H.-Verlags ein redaktionell gestaltetes Internetangebot mit Nachrichten und Beiträgen u.a. mit Bezug zum Internet. Zu den einzelnen Beiträgen gibt es ein Forum, in dem die Nutzer der Internetseite ihre Meinung zu den Beiträgen kommentieren können. Eine Inhaltskontrolle der Nutzerkommentare findet nicht statt.
In einem der redaktionellen Beiträge kritisierte die Verfügungsbeklagte die von von der Verfügungsklägerin angebotene Software “k.exe”. Dieses frei herunterladbare Programm enthält u.a. eine in der Beschreibung nicht enthaltene und dem Benutzer von “k.exe” verborgene Funktion, über die die Verfügungsklägerin automatisiert über kürzlich frei gewordene Internetdomains informiert wird (”Spyware-Funktion”), um diese dann ebenfalls automatisiert auf ihren Namen registrieren zu können.
In dem Forum zum Beitrag riefen daraufhin Nutzer der Internetseite der Verfügungsbeklagten zum massenhaften Download von “k.exe” auf, um so die Server der Verfügungsklägerin überzubelasten und zum Ausfall zu …
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