LG Hamburg zur Beweislast bei Filesharing-Ansprüchen
am 27.03.2008 von Kanzlei-Blog Rechtsanwalt Peter RatzkaDas LG Hamburg hat sich in seinem Urteil vom 14.03.2008, Az.: 308 O 76/07, veröffentlicht auf der Seite Webhosting und Recht der Kanzlei Dr. Bahr zur Beweislast für Urheberrechtsverletzungen bei P2P-Tauschbörsen geäußert.Kurz zusammengefaßt: Weder die Papierausdrucke der Ermittlungsfirmen, noch die staatsanwaltschaftlichen Auskünfte reichen allein aus, die Zuordnung einer bestimmten IP-Adresse zu einem bestimmten Nutzer zu beweisen.Vorliegend war allerdings der ermittelnde Mitarbeiter der Ermittlungsfirma als Zeuge nicht mehr verfügbar. Und genau da liegt das Problem: Ist der Ermittler selbst als Zeuge greifbar, dürfte seine Zeugenaussage die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adresse belegen, was dann zu einer beweiskräftigen Zuordnung des Nutzers führen kann. Zudem hatte sich in dem, dem o.g. Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt, die Beklagte darauf berufen, die Musikstücke …
LG Hamburg: Filesharing & Beweisführung - Die bloße Vorlage eines Bildschirmausdruckes, auf dem eine Dateiauflistung zu sehen ist, stellt kein taugliches zivilprozessuales Beweismittel dar, um das öffentliche Zugänglichmachen von Tonaufnahmen in
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein auf Unterlassung klagender Tonträgerhersteller trägt die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass Tonaufnahmen, an denen sich der Tonträgerhersteller ausschließlicher Tonträgerherstellerrechte aus § 85 Abs. 1 UrhG oder Künstlerl…
Rückschlag für Musikindustrie-Anwalt Rasch
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Grundlage für jeden Schadenersatz- und Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit Filesharing ist, dass dem in Anspruch Genommenen nachgewiesen werden kann, dass die Rechtsverletzung von seinem Computer aus stattgefunden hat. Den ersten…
LG Hamburg: Auskunftsanspruch gegen Provider
advobLAWg / Das LG Hamburg hat einem Urheberrechts-Inhaber mit Urteil vom 07.07.2004 einen Auskunftsanspruch gegen den Zugangs-Provider auf Bekanntgabe der Identität des Kunden, dem in einem festgelegten Zeitraum eine bestimmten dynamische IP-Adresse zugeordnet…
RA Alexander Schultz, LL.M. (Informationsrecht) : Beweisführung bei Streitigkeiten über Rechtsverletzungen in P2P-Netzen - Anmerkung zum Urteil des Landgerichts Hamburg vom 14.03.2008 - Az. 308 O 76/07*
MEDIEN INTERNET und RECHT / <b>Die Entscheidung</b> <br><br> Gegenstand der Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 14.03.2008 (Az. 308 O 76/07 (= <a href=http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1566 class=norm>MIR 2008, D…
LG Hamburg: Auskunft der Staatsanwaltschaft reicht nicht für Nachweis von Urheberrechtsverletzungen bei P2P
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen reiche es nach laut dem LG Hamburg nicht aus, wenn zum Nachweis des behaupteten illegalen Einstellens von Musikdateien das Protokoll der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird, in…
Foren, Blogs & Wikis: Kreisende Geier in Hamburg?
Vertretbar Weblawg / Nach dem viel gescholtenen Heise-Urteil aus Hamburg (Hanseatisches OLG, Urteil v. 22.08.2006 - Az: 7 U 50/06 = Volltext via heise.de; Vorinstanz: LG Hamburg, Urteil v. 02.12.2005 - Az: 324 O 721/05, dazu: LG Hamburg: Zur Haftung von Forenbetreibern u…
Beweislast für erfolgte Zahlungen
Recht und Gesetz / Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wer bei einer Nachnahmesendung die Beweislast für eine erfolgte Zahlung zu tragen hat. Sachverhalt Die Klägerin hatte Waren für rund 1.500 EUR per Nachnahme über einen Spediteur und dessen Subu…
AG Offenburg: P2P-Tauschbörsen - Die Rückverfolgung einer (dynamischen) IP-Adresse zur Ermittlung der Adresse des Nutzers einer P2P-Tauschbörse ist (im Bereich der Bagatellkriminalität) offensichtlich unverhältnismäßig.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Rückverfolgung einer (dynamischen) IP-Adresse zur Ermittlung der Adresse des Nutzers einer P2P-Tauschbörse ist im Bereich der Bagatellkriminalität offensichtlich unverhältnismäßig. <br><br> 2. Die Beantragung der Auskunf…
