YOUTUBE haftet für Urheberrechtsverletzungen
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 12. November 2010 — Das LG Hamburg hat YOUTUBE die Verbreitung urheberrechtswidriger Inhalte untersagt und darüber hinaus auch eine Schadensersatzpfli…
Die Haftung des Plattformbetreibers für nutzergenerierte Inhalte (User Generated Content) ist und bleibt im Social Web ein wichtiges Thema. Die Grundsätze zur Verantwortlichkeit solcher Intermediäre ist nicht nur für Betreiber entsprechender Plattformen von entscheidender Bedeutung, sondern auch für diejenigen die gegen entsprechend rechtsverletzende Inhalte auf solchen Internetplattformen vorgehen wollen, z.B. weil diese deren Urheber-, Marken- oder auch Persönlichkeitsrechte verletzen. In einem aktuellen Urteil hat das LG Hamburg (Urteil vom 03.09.2010 Az. 308 O 27/09) – im Gegensatz zu früheren Entscheidungen – eine unmittelbare Verantwortlichkeit der Videoplattform Youtube (und dessen Alleingesellschafter der Google Inc.) für die Veröffentlichung urheberrechtlicher Inhalte angenommen. Diese Inhalte waren von Nutzern der Plattform auf www.youtube.de hochgeladen worden. Überraschend ist die Entscheidung insofern, als dass bisher eine entsprechende Verantwortlichkeit von den Hamburger Landrichtern nur angenommen worden war, wenn der Plattformbetreiber nach entsprechender Kenntnisnahme (in der Regel durch entsprechende Kennzeichnung (sogenanntes „Flagging“)) die rechtsverletzenden Inhalte nicht (oder nicht rechtzeitig) entfernt hatte (Vgl. LG Hamburg, Urt. v. 05.12.2008 - Az.: 324 O 197/08 und Urt. v. 05.03.2010 - Az.: 324 O 565/08). Bleibt diese Rechtsprechungslinie, die schon aufgrund einzelner weniger Indikatoren von einem Zu-Eigenmachen ausgeht, bestehen und/oder setzt sich auch bei anderen Gerichten durch, so bedeutet dies ein nicht unerhebliches Risiko für alle Plattformen die mit nutzergenerierten Inhalten (User Generated Content) "arbeiten". A. Zum Sachverhalt Die entsprechende Pressemitteilung des LG Hamburg vom 06.09.2010 führt zum zugrundeliegenden Sachverhalt Folgendes aus: Der Kläger hat in dem Rechtsstreit geltend gemacht, Inhaber verschiedener nach dem Urhebergesetz geschützter Leistun…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. September 2010 auf http://www.rechtzweinull.de.
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