LG Hamburg will umfassendere Forenhaftung bei Verwendung von Pseudonymen

Der Blogger und Medienjournalist Stefan Niggemeier (unter anderem Bildblog) hatte am 24. April 2007 einen Beitrag über Call-TV-Sender online gestellt, zu dem ein Leser im Laufe der folgenden Nacht einen Kommentar verfasste. Durch diesen sah sich die Firma Callactive in unzulässiger Weise kritisiert. Der Blogger hatte den Eintrag am nächsten Morgen gelöscht, das Landgericht Hamburg zeigte sich jedoch der Ansicht, dass der Blogger in diesem konkreten Fall alle Kommentare einer Vorabüberprüfung unterziehen hätte müssen. Nach mehreren Monaten wurde jetzt die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht (Az. 324 O 794/07). (…)

Quelle: Heise vom 14.02.2008

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Themen: Rechtsprechung , LG Hamburg , Stefan Niggemeier , Heise , Landgericht Hamburg , Bildblog

Erschienen 14. Februar 2008 auf http://log.handakte.de/.

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