LG Hamburg: Wettbewerbsverstoß durch Angabe von Lieferfristen ohne Warenvorrat

LG Hamburg, Urteil vom 12.05.2009, Az. 312 O 74/09 §§ 3; 5 Abs. 1 Nr. 1; 5a Abs. 3 Nr. 4; UWG

Das LG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass die Angabe einer Lieferzeit bei fehlendem Warenbestand (”out of stock”) gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt, da hierin eine Irreführung zu erkennen ist. Am 22.12.2008 hatte die Antragsgegnerin ihre Ware in einer Preissuchmaschine als lieferbar binnen 2 bis 4 Tagen und in ihrem Online-Shop als lieferbar binnen 5 bis 7 Tagen anzeigen lassen, obwohl obwohl sie am 22.12.2008 über keinen Lagerbestand dieser Lampe verfügte. Nach der Lagerbestandsübersicht des Lieferanten der Antragsgegnerin war das Gerät zumindest zwischen dem 21. und 29.12.2008 „out of stock”. Irreführend sei eine Werbung, wenn die Ware nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten werde. Welche Nachfrage zu erwarten sei, hänge von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgebend sei, wie ein verständiger Unternehmer in der konkreten Situation des Werbenden die Nachfrage einschätzen würde. Dem Unternehmer sei insoweit ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen (Hefermehl/Köhler/Bonkamm, Unlauterer Wettbewerb-Gesetz, 27. Aufl. 2009, § 5, Rn. 8.11). In welchem Umfang bevorratet werden müsse, d.h. wie viele Tage der Vorrat normalerweise reichen müsse, hänge ganz von den Umständen des Einzelfalls ab. Reiche der Vorrat noch nicht einmal für zwei Tage, könne der Händler gleichwohl die Angemessenheit seiner Vorratshaltung darlegen. Er müsse dazu nachvollziehbare Gründe dartun, die eine geringere Bevorratung rechtfertigten. Dem liege die Erwägung zugrunde, dass die Verbraucher eine gewisse Vorstellung von den Schwierigkeiten der Disposition hätten und sich nicht irregeführt fühlen, wenn eine Ware wider Erwarten schneller abverkauft sei(Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rn. 8.13). Der Vorwurf der Irreführung könne z.B. dadurch ausgeräumt werden, dass der Händler angemessen disponiert habe, dann aber der Vorrat wegen einer unerwartet hohen Nachfrage doch nicht gereicht habe (vgl. BGH GRUR 1987, 371, 372 - Kabinettwein; BGH GRUR 1989, 609, 610 - Fotoapparate), oder dadurch, dass unvorhergesehene, vom Händler nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten eingetreten seien. Solche Umstände müsse der Händler allerdings substantiiert darlegen, etwa den genauen zeitlichen Ablauf der maßgeblichen Ereignisse, aus denen sich ergebe, dass die Nichtbelieferung durch den Hersteller für ihn überraschend und unvorhersehbar gewesen sei und di…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Wettbewerb , Urteil , LG Hamburg , Direktmarketing , Hamburg , Uwg , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Landgericht Hamburg , Waren , Lieferung , Lieferfrist , Lieferbarkeit , Wettbewerbsverstoß Landgericht Hamburg
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 10. November 2009 auf http://damm-legal.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Wettbewerbsverstoß Landgericht Hamburg:

Erleuchtende Werbung? Zur Irreführung bei Lieferfristen

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 3. Dezember 2009 — Die Angabe von falschen Lieferfristen ist ein „Klassiker“ unter den Abmahn-Fallen. Das musste dieses Jahr wieder ein Onlinehänd…

ZWEI TAGE

LawBlog | 19. Mai 2005 — Für alle enttäuschten Besucher von Discountmärkten, die jetzt doch Auto fahren müssen, ein Zitat aus dem Gesetz gegen den Unlau…

LG Hamburg: Irreführende Angaben über Lieferzeiten im Internet

Trainingsblog-eCommerce | 14. Januar 2010 — Wer im Internet einen Shop betreibt, muss insbesondere hinsichtlich der Angabe von Lieferzeiten viele rechtlichen Fallstricke b…

Solange Der Vorrat Reicht UWG: „Solange der Vorrat reicht“ – ein zulässiger Werbehinweis?

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 5. Dezember 2008 — Grundsätzlich ist es irreführend, für eine Ware zu werben, die nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der Nachfrage vorrä…

LG Hamburg: Irreführende Angaben über Lieferzeiten im Internet

Das Blog für IT-Recht | 18. Januar 2010 — Wer im Internet einen Shop betreibt, muss insbesondere hinsichtlich der Angabe von Lieferzeiten viele rechtlichen Fallstricke b…

Abmahnung: Angabe missverständlicher Lieferfristen

Bösel, Kohwagner & Kollegen | 10. Dezember 2009 — Lieferfristen im Onlinehandel ist immer wieder ein Thema, mit dem sich die Wettbewerbssenate der Oberlandesgerichte beschäftige…

OLG Hamm: Werbung im Internet mit nicht lieferbarer Ware wettbewerbswidrig

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 25. Mai 2009 — OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2009 4 U 167/08 Mit diesem Urteil hat das OLG Hamm klargestellt, dass die Werbung in einem Online-Shop …

OLG Zweibrücken: Werbung mit Testergebnissen für baugleiche Artikel - Wird in einer Werbung ein Testergebnis der Stiftung Warentes…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 17. Dezember 2008 — 1. Wird in einer Werbung ein Testergebnis der Stiftung Warentest für einen anderen, allerdings mit dem beworbenen technisch baugle…

OLG Hamm: Hinweis "Lieferzeit auf Nachfrage" jedenfalls dann wettbewerbswidrig, wenn der Händler keine gesicherte Lieferbeziehung …

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 5. Mai 2010 — Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 17.03.2010 - 4 U 167/08 entschieden, dass die Verwendung von Hinweisen "Lieferzeit auf Nachfrage" …

OLG Hamm: Irreführung durch Hinweis "Lieferzeit auf Nachfrage"

DLA Piper Technology and Sourcing Blog | 22. Oktober 2009 — Die Bewerbung von Produkten im Internet mit der Kennzeichnung „Lieferzeit auf Nachfrage“ ist nach Ansicht des Oberlandesgericht…