LG Hamburg: Verwendung von Pseudonymen verschärft die Forenhaftung

“Wer als Betreiber eines Forums oder Blogs die Verwendung von Pseudonymen zulässt, muss eine erhöhte Sorgfalt bei der Überprüfung der Inhalte seines Angebots walten lassen.” Zu diesem Ergebnis ist das La…

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Themen: LG Hamburg , Landgericht Hamburg
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 14. Februar 2008 auf http://blog.juracity.de.

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LG Hamburg will umfassendere Forenhaftung bei Verwendung von Pseudonymen

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