LG Hamburg: Verwechslungsfähigkeit der Marke “Denk” bezüglich denkbestattungen.de

Wie das LG Hamburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil von Anfang März (Beschluss vom 03.03.2009, Az.: 312 O 546/08) entschied, kann der Inhaber der Marke “Denk” dem Inhaber der Domain “denkbestattungen.de” die Nutzung dergleichen untersagen.

Im konkreten Fall war die Klägerin, ein etabliertes Bestattungsunternehmen mit vielen Niederlassungen in der gesamten Bundesrepublik, Inhaberin der Wort-Bildmarke “Denk”. Die Beklagte, ebenfalls ein Bestattungsunternehmen, war Inhaber der Domains “denkbestattungen.de” und “bestattungendenk.de” und warb mit diesen Adressen in Online-Telefonverzeichnissen. Durch die Verwendung der Domain sahen die Kläger ihre Markenrechte rechtswidrig verletzt und begehrten daher Unterlassung.

Die Hamburger Richter hatten im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob der Inhaber einer registrierten Marke gegenüber einer anderen Person, die sich auf ihr Namensrecht im Rahmen ihres Firmennamens (”Denk”) berufen konnte, dazu im gleichen Geschäftsfeld wie die Kläger gewerblich agierten und als Erster gewisse Domains reservierten, ein besseres Recht an diesen Domains haben. Die Hamburger Richter gaben der Klägerin Recht.

Die in Frage stehenden Domains der Beklagten weisen nach Ansicht des LG Hamburg eine hohe Ähnlichkeit zu den geschützten Wort-Bildmarken der Klägerin auf. Die Wort-Bildmarke und die Domains sind vom dominanten Bestandteil “Denk” geprägt und daher verwechslungsfähig, insbesondere weil es sich bei beiden Parteien um Unternehmen für den Dienstleistungsbereich von Bestattungen handle.

Die Hamburger Richter ließen in die Beurteilung zwar einfließen, dass der Familienname im Unternehmensnamen geführt werden kann. Allerdings müsse im konkreten Fall auf das Markenrecht der Klägerin Rücksicht genommen werden, wodurch Verwechslungen so gut wie möglich unterlassen werden müssen. Vielmehr müssten die Beklagten nach Ansicht der Hamburger Richter, um eine derartige Verletzung zu vermeiden, zusätzlich den Vornamen in die Domain einfügen.

Fazit: Obwohl die Beklagten den gleichen Namen hatten und die Domain als erstes reservierten, setzte sich die Marke gegenüber den Prioritätsprinzip und dem Namensrecht der Beklagten durch. Ein bemerkenswertes Urteil des Landgerichts Hamburg, das für Aufsehen in der Domainbranche sorgt. E…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: LG Hamburg
Rechtsgebiet: Domainrecht

Erschienen 27. Oktober 2009 auf http://blog-markenrecht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG München: Sedo haftet für Markenverletzungen Dritter erst ab Kenntnis

Das Blog für Markenrecht | 2. Februar 2010 — Wer im Internet Handel mit Domains betreibt, kennt in der Regel auch den weltweit führenden Domain-Marktplatz Sedo, auf dem m…

Kein Anspruch gegen (beschreibende) Vertipper-Domain wwwmoebel.de

Das Blog für Markenrecht | 19. August 2009 — Wie das Landgericht Hamburg in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung von Mitte Juli entschied, hat der Inhaber der Domain …

OLG Frankfurt a.M.: Haftung der DENIC für rechtswidrige Domains

Das Blog für IT-Recht | 12. Juli 2010 — Im Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Urteil vom 16.11.2008 – Az.: 2-21 O 139/09 – wir berich…

Einführung von ein- und zweistelligen Domains – Rechtsstreit vorprogrammiert?

Das Blog für Markenrecht | 22. Oktober 2009 — Die DENIC eG, die zentrale Vergabestelle für .de-Domains in Deutschland, führt am morgigen Freitag, den 23. Oktober 2009 um Pun…

Mitstörerhaftung der DENIC bei Unerreichbarkeit des Domaininhabers

Das Blog für IT-Recht | 12. Februar 2010 — Es kommt oft vor, dass Internetdomains von Personen registriert werden, die nicht Rechtsinhaber (über Namensrecht oder Marken…

vaterschaftstest.ag

domainblog | 19. Januar 2005 — Es ist soweit. Die Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 02.06.2004, Az.: 5 U 162/03) über die Domain tipp.ag, bei der das Geri…

welle.de – Anspruch auf Löschung eines Dispute-Eintrags

Das Blog für IT-Recht | 29. September 2009 — Grundsätzlich gilt bei der Domain-Vergabe im Internet der Prioritätsgrundsatz: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst („first come, fir…

LG Hamburg: Haftung des Domaininhabers für Rechtsverletzungen Dritter

Das Blog für IT-Recht | 8. Juli 2010 — In einem aktuellen Beschluss des Landgerichts Hamburg (Beschluss vom 24.03.2010 – Az.: 310 O 100/10) bestätigten die norddeut…

Nicht alles ist Metro

Streitsache / Blog | 7. Dezember 2004 — Das Urteil des Hamburger Landgerichts vom 19.10.2004, mit dem die Richter eine Klage des Handelskonzerns Metro AG gegen die Hambur…

OLG Hamburg: Kennzeichenrechtsverletzung in URL

Das Blog für Markenrecht | 6. Mai 2010 — Das Markenrecht bezweckt grundsätzlich den Schutz von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen. Der Inhaber der Marke hat ein …