LG Hamburg: Keine Verpflichtung des Providers, Verkehrsdaten für künftige Rechtsverletzungen zu bevorraten / Filesharing

LG Hamburg, Urteil vom 20.10.2010, Az. 308 O 320/10 § 101 Abs. 2 iVm Abs. 9 UrhG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass keine Verpflichtung eines Access Providers besteht, auch im Hinblick auf künftige Rechtsverletzungen weitere Verkehrsdaten zu bevorraten. Dies verstoße gegen das Datenschutzrecht, da eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage nicht gegeben sei. Sei allerdings Streitgegenstand das Vorhalten von Daten abgeschlossener Rechtsverletzungen, gehe die Kammer von einem Anspruch auf (weitere) Speicherung der Verkehrsdaten aus § 101 Abs. 2 iVm. Abs. 9 UrhG und einem damit verbundenen gesetzlichen Schuldverhältnis aus. Das LG Hamburg gibt damit die in der Entscheidung LG Hamburg, Urteil vom 11.03.2009, Az. 308 O 75/09 vertretene Rechtsauffassung auf. Dort war noch entschieden worden, dass der Provider nach Darlegung der notwendigen Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs für zu…

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Themen: Urteil , Filesharing , Hoeren , LG Hamburg , Hamburg , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Rechtsverletzungen , Speicherung , Verkehrsdaten , Filesharing News+recht , Auf Zuruf , § 101 Abs. 2 Urhg , Zukünftige
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 6. Dezember 2010 auf http://damm-legal.de.

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