LG Hamburg: Verbreiterhaftung der Presse gilt auch für fremde Interviews
am 22.05.2008 von Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen MedienInterviews gehören zum Journalismus wie das Salz in der Suppe. Doch bei falschen Tatsachenbehauptungen des Interviewpartners ist Vorsicht geboten, da dafür auch die Zeitung oder Zeitschrift auf Unterlassung …
Die erwähnte Entscheidung des LG Hamburg aus 2008 in der Sache Markwort gegen Saarbrücker Zeitung mit Haftung des Verlages für Inhalte der Äußerungen eines Interviewpartners bringt für den Gerichtsort Hamburg keinerlei Neuerung: Das OLG Hamburg geht seit Jahren von einer umfassenden Haftung von Medien für Inhalte von (vorproduzierten) Interviews aus (anders dann bei Live-Sendungen): OLG Hamburg 25.10.2005 Az 7 U 68/05 in AfP Archiv für Presserecht 2006, 564-565 (hier Fettdruck ergänzt) : .......................Die Antragsgegnerin, ein Presseverlag, veröffentlichte ein Interview. Die Äußerungen des Interview-ten verletzen den Antragsteller in sei¬nen Rechten. Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Unterlassung in Anspruch. Die Antragsgegnerin ist der Auffassung, sie hafte nicht für Äußerungen eines Interviewpartners............ Entgegen der in der Berufung geltend gemachten Auffassung haftet die Antragsgegnerin mangels Distanzierung als Verbreiterin der Äußerung. Hieran ändert nichts, dass es sich um eine Äußerung im Rahmen eines Pressein-terviews handelt, die sich die Antragsgegnerin nicht zu eigen gemacht hat. Soweit die Antragsgegnerin darauf ver¬weist, dass in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertreten wird, dass die Presse für Interviewäußerungen nicht hafte, weil sie die Mög¬lichkeit haben müsse, Interviews abzudrucken, ohne genötigt zu sein, sich ständig von den Äußerungen des Interviewpartners zu distanzie¬ren (Hans. OLG Hamburg, AfP 1982 S. 412; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 4 Rdn. 103), ist dem nicht zu folgen. Für Pressein-terviews gilt die allgemeine Verbreiterhaftung ohne Einschränkung, zumal die Printmedien in der Lage sind, den Inhalt der Aussagen ihrer Interviewpartner vor deren Publikation zu überprüfen (Prinz/Peters, Medien-recht, Rdn. 38; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz, in Presse und Rundfunk, 2. Aufl., Rdn. 493)...............
Die letztlich gegenteilige Entscheidung des OLG München mit Urteil vom 12. Dezember 2006 (18 U 4341/ 06) ist veröffentlicht in AfP 2007, 229 f.
LG Hamburg: Haftung des Admin-C
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Urt. v. 15.03.2007 - Az.: 327 O 718/06) hat entschieden, dass der Admin-C einer Domain, auf der wettbewerbswidrige Handlungen begangen werden, als Mitstörer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.Das Gericht bestätigt dam…
LG Hamburg: Haftung des Admin-C
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Urt. v. 05.04.2007 - Az.: 327 O 699/06) hat entschieden, dass der Admin-C einer Domain, auf der verbotene Glücksspiele angeboten werden, als Mitstörer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.Domain-Inhaberin war eine ausl…
OLG Hamburg: Herkunftslandprinzip bei Unterlassungsansprüchen eines ausländischen Rechtsverletzers
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Urt. v. 24.07.2007 - Az.: 7 U 98/06) hatte darüber zu entscheiden, welche Rechtsordnung gilt, wenn ein ausländisches Unternehmen vor einem deutschen Gericht auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.Die Hamburger Richter haben dab…
Interview mit Richter Andreas Buske vom Landgericht Hamburg über Interviews
Handakte WebLAWg / Sicherheitshalber distanziert sich der Heise-Verlag vom Inhalt dieses Interviews. Hilfsweise wird bestritten, dass es überhaupt stattgefunden hat. Vermutlich ist es frei erfunden. Der Vorsitzende Richter der Pressekammer am Landgericht Hamburg, Andr…
OLG Hamburg: Mithaftung des ISP für Markenverletzung seiner Kunden
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 25.04.2005 - Az.: 5 U 117/04) hatte zu entscheiden, ob ein ISP für die Markenverletzung seiner Kunden als Mitstörer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Kunde hatte sich bei Einführung der neuen Umlaut…
VG Hamburg: Private Sportwetten verboten
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG Hamburg:VG Ham…
OVG Hamburg: Private Sportwetten sind verboten
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des OVG Hamburg.OVG…
Interviews with Supreme Court Justices/Video-Interviews mit US Supreme-Court-Richtern
Transblawg / At LawProse, Inc. In 2006-2007, Bryan Garner interviewed eight of the nine Justices about legal writing and advocacy. These are the complete interviews. Because the files are large, the videos may take a few moments to start playing. LawProse…
