unzulässige Buy-out Klauseln
Recht geblogt | 21. Juli 2009 — Der Fotografenverband FREELENS hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung (AZ 312 O 411/09) gegen die Heinrich…
In einem von Freelens (Verband der Fotojournalisten e.V) geführten Verfahren gegen einen vom Heinrich Bauer Verlag herausgegebene Rahmenvertrag für Fotografen, hat das Landgericht Hamburg mehrere Klauseln des Vertrages beanstandet und im Wege der einstweiligen Verfügung eine weitere Verwendung untersagt.
In dem Vertrag befindet sich eine sogenannte Buy-Out Klausel. Diese verstößt nach Ansicht von Freelens gegen das Recht des Urhebers auf eine angemessene Vergütung, da er durch die Klausel umfassende Nutzungsrechte an den Vertrag überträgt und nur eine einmalige Vergütung erhält. Der Bauer-Verlag seinerseits argumentiert, dass der Fotograf durch die Veröffentlichung in dem Verlag an dem Renommee des Verlages teilhat und sich dieses auch bei der Honoragestaltung niederschlägt. Setzt sich diese Auffassung durch, könnte es bald ein “immateri…
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. Juli 2009 auf http://www.presserecht-aktuell.de.
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Kurz Pfitzer Wolf | 23. Juli 2009 — Das LG Hamburg (Beschluss vom 15.07.2009 – Az. 312 O 411/09) untersagte der Heinrich Bauer Achat KG die Verwendung folgender …
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Handakte WebLAWg | 24. September 2009 — Die Journalistengewerkschaften DJV und DJU haben gegen den Bauer-Verlag eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Der Deutsche Jou…
Das Hamburger Landgericht erlässt einstweilige Verfügung gegen den Heinrich Bauer-Verlag und erklärt Buy-out Vertrag für rechtswidrig. Auf Antrag des Fotografenverbandes FREELENS, vertreten durch Rechtsanwalt Dirk Feldmann, Kanzlei