LG Hamburg verbietet Buy-Out Klausel

In einem von Freelens (Verband der Fotojournalisten e.V) geführten Verfahren gegen einen vom Heinrich Bauer Verlag herausgegebene Rahmenvertrag für Fotografen, hat das Landgericht Hamburg mehrere Klauseln des Vertrages beanstandet und im Wege der einstweiligen Verfügung eine weitere Verwendung untersagt.

In dem Vertrag befindet sich eine sogenannte Buy-Out Klausel. Diese verstößt nach Ansicht von Freelens gegen das Recht des Urhebers auf eine angemessene Vergütung, da er durch die Klausel umfassende Nutzungsrechte an den Vertrag überträgt und nur eine einmalige Vergütung erhält. Der Bauer-Verlag seinerseits argumentiert, dass der Fotograf durch die Veröffentlichung in dem Verlag an dem Renommee des Verlages teilhat und sich dieses auch bei der Honoragestaltung niederschlägt. Setzt sich diese Auffassung durch, könnte es bald ein “immateri…

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Themen: Urteil , LG Hamburg , Vergütung , Fotograf , Landgericht Hamburg , Fotografen , Fotografie , Rahmenvertrag , Buy-out , Freelens
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 20. Juli 2009 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

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unzulässige Buy-out Klauseln

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