LG Hamburg: Unzulässiger Buy-Out Vertrag

Das LG Hamburg (Beschluss vom 15.07.2009 – Az. 312 O 411/09) untersagte der Heinrich Bauer Achat KG die Verwendung folgender Klauseln in Verträgen mit selbstständigen Fotografen:

Der Verlag vergütet den Fotografen mit einem Pauschalhonorar (gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer), welches je Auftrag gesondert vereinbart wird und mit dem sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen, Pflichten und Rechtsübertragungen abgegolten sind. ...

Mit der Zahlung des Honorars sind außerdem sämtliche gegenwärtigen Rechte und zukünftigen verwandten Schutzrechte des Verlages, insbesondere die Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte durch den Verlag und sämtliche Nutzungen der Werke des Fotografen unabhängig davon, ob durch den Verlag selbst, durch seine Gesellschafter, durch verbundene Unternehmen oder durch Dritte abgegolten. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass bei der Abgeltung der Rechte durch das Honorar auch berücksichtigt wurde, dass das Renommee bzw. die Marke/der Titel des Objektes als zentraler Wertbildungsfaktor für die V…

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Themen: LG Hamburg , Urheber , Fotografen
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 23. Juli 2009 auf http://www.pfitzer-law.de/.

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