LG Hamburg: Störerhaftung ohne Kenntnis? - Der Internet-Forenbetreiber ist rechtlich wie tatsächlich in die Lage versetzt wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtverletzungen durch Dritte zu treffen.
am 10.09.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers für fremde Rechtsverletzungen.
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2. Die Ermöglichung der öffentlichen Zugänglichmachung von Fotografien (Lichtbilder i.S.d. § 72 UrhG) über ein
Internetforum durch Dritte birgt die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von den Dritten
(Urheber-) Rechtsverletzungen begangen werden. Das löst Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus,
um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen.
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3. Der Internet-Forenbetreiber ist rechtlich wie tatsächlich in die Lage versetzt, - auch vor bzw. unabhängig
einer …
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