LG Hamburg: Störerhaftung ohne Kenntnis? - Der Internet-Forenbetreiber ist rechtlich wie tatsächlich in die Lage versetzt wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtverletzungen durch Dritte zu treffen.

1. Zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers für fremde Rechtsverletzungen. <br><br> 2. Die Ermöglichung der öffentlichen Zugänglichmachung von Fotografien (Lichtbilder i.S.d. § 72 UrhG) über ein Internetforum durch Dritte birgt die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von den Dritten (Urheber-) Rechtsverletzungen begangen werden. Das löst Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen. <br><br> 3. Der Internet-Forenbetreiber ist rechtlich wie tatsächlich in die Lage versetzt, - auch…

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Themen: LG Hamburg , Kenntnis
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 10. September 2007 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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