LG Hamburg - Störerhaftung des Internet-Café-Betreibers

Das LG Hamburg hat in seinem Beschluss vom 25.11.2010, Az: 310 O 433/10 [via: MIR] festgestellt: Der Betreiber eines Internet-Cafés kann verschuldensunabhängig als Störer auf Unterlassung wegen Urheberrechtsverletzungen - die durch Kunden begangen wurden - haften, wenn er keine ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreift, um solche Re…

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Erschienen 27. Januar 2011 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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