LG Hamburg: Sharehoster hat gängige Linksammlungen im Internet daraufhin zu überprüfen, ob dort Links auf Server des Sharehosters mit urheberrechtswidrigem Inhalt zu finden sind

LG Hamburg, Beschluss vom 02.03.2011, Az. 308 O 458/10 - nicht rechtskräftig § 97 UrhG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass sog. Sharehost-Anbieter (wie etwa Rapidshare) verpflichtet sind, nicht nur die eigenen Server, sondern auch “gängige Linksammlungen im Internet” zu überprüfen, ob dort “Hinweise auf urheberrechtswidrig im Programm des Sharehosts abgespeicherte Dateien existieren.” Die Störerhaftung von Sharehostern in Deutschland ist das Produkt zweier zerstrittener Eltern: Während in Köln/Düsseldorf die Störerhaftung von Sharehostern abgelehnt wird, findet sie in Hamburg größte Zustimmung (vgl. Rechtsprechungsübersicht und hier). Die Düsseldorfer Rechtsprechung hat übrigens dazu geführt, dass Deutschland auf der Piracy Watch List auftauchte (hier). Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im vorliegenden Verfahren hatte die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) beantragt. Die Kammer war der Ansicht, dass der Sharehoster nach den Grundsätzen der sog. Störerhaftung dafür mitverantwortlich sei, dass die fraglichen Titel über seinen Dienst illegal veröffentlicht worden seien, weil er seiner Prüfpflicht nicht ausreichend nachgekommen sei. Zitat aus der Pressemitteilung des Landgerichts:

“Aufgrund der vorangegangenen Hinweise auf die illegalen Uploads habe die Antragsgegnerin eine erhöhte Prüfpflicht getroffen. Es sei der Antragsgegnerin deshalb auch zumutbar gewesen, die gängigen Linksammlungen auf Links zu etwaigen illegalen Inhalten in ihrem Datenbestand zu überprüfen. Das gelte selbst dann, wenn sich diese Prüfung teilweise nur manuell und nicht ausschließlich softwaregestützt vornehmen lasse. Die regelmäßige Überprüfung einschlägiger Link-Sammlungen stelle ein effektives Mittel dar, um Rechtsverletzungen zu verhindern oder zumindest fortdauernde Rechtsverletzungen zu unterbinden. Unzumutbar sei die softwaregestützte Prüfung nur dann, wenn der finanzielle Aufwand außer Verhältnis zu den Erlösen stünde. Dazu habe die Antragsgegnerin jedoch keine belastbaren Zahlen vorgetragen. Die von der Antragsgegnerin eingesetzten Wort- und Hashfilter könnten von Nutzern jedenfalls leicht umgangen werden. Auch seien komprimierte Dateien von …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Störerhaftung , Zitat , LG Hamburg , Hamburg , Beschluss , Rapidshare , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Manuell , Prüfungspflicht , Sharehoster , Filesharing News+recht , Linksammlung
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 19. Mai 2011 auf http://damm-legal.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

(Urheberrecht Berlin) LG Hamburg vom 2.3.11 zur Reichweite der Prüfungspflicht des Sharehosts (308 O 458/10)

Rechtsanwalt Kai Jüdemann | 17. Mai 2011 — Erneut Rückschlag für Rapidshare und andere Sharehoster. Hierzu eine Pressemitteilung des Landgerichts Hamburg: Das Landger…

Prüfungspflichten des Internet-Hosters

Rechtslupe | 18. Mai 2011 — Sharehost-Anbieter müssen nach Ansicht des Landgerichts Hamburg auch gängige Linksammlungen im Internet daraufhin überprüfen, o…

Sharehoster muss das Internet im Auge haben

LawBlog | 18. Mai 2011 — Sharehoster sind verpflichtet, “gängige Linksammlungen” im Internet zu überprüfen. Sie müssen schauen, ob dort Links zu urheber…

LG Hamburg: Muss Filesharing-Hoster Rapidshare seinen Dienst einstellen? / Streitwert: 24 Mio. EUR

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 24. Juni 2009 — LG Hamburg, Urteil vom 12.06.2009 §§ 19a, 97 UrhG Das LG Hamburg hat dem Schweizer Sharehoster Rapidshare AG, Cham, per ein…

LG Hamburg: Sharehoster müssen “Wortfilter” einsetzen

Internet-Law | 23. Mai 2011 — Das Landgericht Hamburg hat zum wiederholten Male einen Sharehoster als Störer einer Urheberrechtsverletzung angesehen und ihn …

OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Störer für gehostete Dateien jedenfalls dann, wenn diese in einschlägigen Linklisten erscheinen…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 16. März 2012 — OLG Hamburg Urteil vom 14.03.2012 5 U 87/09 Rapdishare Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Sharehoster Rapidshare für Urhebe…

OLG Hamburg: Abmahnung an Forenbetreiber muss streitgegenständliche Grafik enthalten, um Abstellung des Verstoßes zu ermöglichen…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 19. Juni 2010 — OLG Hamburg, Beschluss vom 27.04.2010, Az. 5 W 24/10 §§ 97 UrhG; 1004 BGB Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Ab…

GEMA gewinnt gegen Sharehoster rapidshare.com

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 24. Juni 2009 — Auf Antrag der GEMA untersagte das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes „rapidshare.com“ am 12.06.2009 per …

Webhoster haften erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung

IT-Rechtsinfo | 13. Januar 2011 — In dem vom Landgericht Düsseldorf behandelten Fall klagte die GEMA, eine deutsche Verwertungsgesellschaft für Urheber- und Nutzung…

LG Hamburg: GEMA scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen YouTube

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 31. August 2010 — LG Hamburg Beschluss vom 27.08.2010 GEMA ./. YouTube Die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften sind mit einem Antrag auf Erlas…

OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet NICHT für etwaige Urheberrechtsverstöße von Kunden nach Linkfreigabe an Dritte / Keine Störerhaftung des Hosters wegen Unzumutbarkeit einer effektiven Überwachung | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2010, Az. I-20 U 166/09 12 O 221/09 §§ 19a; 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG Der Hosting-Dienst rapidshare.de bzw.


LG Hamburg: 1.500,00 EUR Ordnungsgeld gegen Rapidshare-Betreiber wegen fortgesetzter Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

LG Hamburg, Beschluss vom 09.03.2010, Az. 308 O 536/09 § 890 ZPO Das LG Hamburg hat per Beschluss die Zahlung eines Ordnungsgeldes durch den Share-Hoster


Deutschland steht wegen rapidshare.de auf der International Piracy Watch List | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Nach einem Hinweis des Blogs Basicthinking steht die Bundesrepublik Deutschland auf der sog. 2010 International Piracy Watch List, einer Liste, die von einer