LG Hamburg: Keine schwere Persönlichkeitsverletzung durch die Berichterstattung der PARK AVENUE

Das Hamburger Landegericht hat die Klagen von Veronica Ferres und Martin J. Krug gegen PARK AVENUE, da es keine schweren Persönlichkeitsverletzungen in der Berichterstattung sieht.

Das vom Verlag Gruner und Jahr herausgebene und mittlerweile wieder eingestellte Magazin hatte im Mai 2008 eine großen Reportage über den “Fall Ferres - Eine Schauspielerin zwischen Gutmenschen-Sucht und Geltungsdrang” gebracht. Sowohl der Artikel selbst, als auch die Reaktionen der beiden Kläge haben seinerseits für Aufsehen gesorgt.

Die Kläger beantragten eine Geldentschädigung von mindestens 80.000 € (Krug), bzw. 100.000 € (Ferres). Beide waren der Ansicht,

es sei “Hetzkampagne” gegen sie gefahren worden, die sie schwer in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt hätte.

Der Beklagte berief sich darauf, dass man schlicht wahrheitsgemäß über die beruflichen und sonstigen öffentlichen Aktivitäten der Kläger berichtet habe.

Das Hamburger Landgericht wies nun die Ansprüche auf Zahlung von Geldentschädigungen ab:

“Im vorliegenden Fall fehlt es an einer schweren Persönlichkeitsverletzung.” Somit “rechtfertigt die vorliegende Berichterstattung weder hinsichtlich einzelner Äußerungen noch in ihrer Gesamtschau die Zuerkennung einer Geldentschädigung”.

In der Urteilsbegründung heißt es im Hinblick auf bestimmte angegriffene Äußerungen des Artikels weiter:

“Daneben enthält die Beric…

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Themen: Urteil , LG Hamburg , Stern , Prominente , Reportage , Veronica Ferres , Berichte , Ferres , Gruner + Jahr , Urtel

Erschienen 15. Juli 2009 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

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