LG Hamburg: Schleichwerbung in Blog-Kommentaren ist wettbewerbswidrig
LG Hamburg, Beschluss vom 03.01.2012, Az. 312 715/11 - nicht rechtskräftig § 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWG
Das LG hat im Wege einer einstweiligen Verfügung
entschieden, dass in Blogs,
vorliegend durch einen positiven Kommentar, als wettbewerbswidriger Verstoß zu unterlassen ist. Im vorliegenden Fall konnte die
IP-Adresse des Kommentators zu einer bekannten zurückverfolgt werden, die ihre eigene Qualität anpreisen ließ. Der
Beschluss überrascht insoweit, als dass die gerichtliche Verwendung von IP-Adressen deren rechtmäßige Gewinnung, und damit die
vorherige Einwilligung des betreffenden Nutzers/Anschlussinhabers voraussetzt, dies vorliegend aber wohl nicht gewährleistet war. In
der Folge hätte die Täterschaft des Schleichwerbers im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eigentlich nicht
glaubhaft gemacht werden können (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2008, Az. 4 U 86/07, hier). Zum Volltext der Entscheidung:
Hamburg
Beschluss
…
Im Wege der einstweiligen Verfügung, der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, wird angeordnet:
1. Die Antragsgegnerin hat es zu unterlassen, den Antragstellern im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs handelnd, in
dem unter der URL www.r…-blog.de abrufbaren Internet-Blog für praktische Erfahrungen mit den Leistungen von Rechtsschutzversicherern
den im Nachfolgenden wiedergegebenen Eintrag:
“Die A… ist die beste Rechtsschutzversicherung, die es gibt. Einmal angefragt, schon kam die Deckungszusage, mein Anwalt als auch ich
sind begeistert…
» Vollständiger
Artikel