LG Hamburg: Schadensersatz bei Filesharing
Ein interessantes Urteil des LG Hamburg (Urt. v. 08.10.2010, Az. 308 O 710/09) in Sachen wurde gestern bekannt: statt dem von den klagenden Musikverlagen geforderten
in Höhe von 300 Euro pro
angebotenem Titel verurteilte das Gericht den Filesharer nur zum Ersatz von 15 Euro pro Song.
Gefordert hatten die Kläger Schadensersatz sowohl von dem Anschlussinhaber als auch von dessen Sohn, der die genutzt hatte. Das Gericht sah zwar die
Verantwortlichkeit des Vaters als Störer, da er nicht ausreichend die Nutzung seines Internetanschlusses überwacht habe. Weil er aber
selber die Tauschbörse nicht genutzt hatte und sich auch nicht an der Nutzung beteiligt hatte, könne er nicht auf die Zahlung von
Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Zu der Höhe des Schadensersatzes gelangt das Gericht über die Schätzung der angemessenen Lizenzgebühr, die vereinbart worden wäre,
wenn ein Lizenzvertrag geschlossen worden wäre. Einen existierenden Tarif für die Bereitstellung in Online-Tauschbörsen gibt es
nicht. Das Gericht orientierte sich daher an dem GEMA-Tarif VR-OD 5 für die Nutzung von Werken im Rahmen des Music-on-demand zum
privaten Gebrauch. Dieser Tarif sieht als Höhe der Lizenz 15 % des Endverkaufspreises vor.
Das Gericht schätzte, dass aufgrund der kurzen Dauer des Angebotes und da die Songs zum Zeitpunkt des Angebotes bereits vier Jahre
alt waren, dass maximal 10…
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