LG Hamburg: “Puma” oder “Pudel”? Teil 2 / Zur Löschung einer Satiremarke wegen Nichtigkeit

LG Hamburg, Urteil vom 10.02.2009, Az. 312 O 394/08 §§ 55, 51 MarkenG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Inhaber der eingetragenen Wort-/Bildmarke “Pudel”, die die Abbildung eines springenden Pudels über dem Schriftzug “Pudel” zeigt, in die Löschung dieser Marke einzuwilligen hat. Beantragt hatte dies die Inhaberin der bekannten Marke “Puma”. Das Gericht war der Auffassung, dass auf Seiten der Klägerin ältere Rechte vorlägen, die zur Nichtigkeit der “Pudel”-Marke führten. Auch in dieser Entscheidung stellt das Gericht klar, dass die Wertschätzung der Marke “Puma” durch das “Pudel”-Zeichen in unlauterer Art und Weise ausgenutzt werde. Dies wurde bereits in einer vorhergehenden Entscheidung gegen die Lebensgefährtin des Pudel-Markeninhabers festgestellt (LG Hamburg - Puma ./. Pudel I). Dieser Entscheidung schloss sich das Gericht auch hinsichtlich der Verneinung eines Schutzes durch die Kunstfreiheit an. In der Abwägung der grundgesetzlich geschützten Rechte ergebe sich ein Vorrang des Eigentumsrechts der Klägerin, die es nicht hinnehmen müsse, wenn ihre Marke allein aus kommerziellen Zwecken karikiert werde. Eine satirisch-kritische Auseinandersetzung mit dem Werbeauftritt der Klägerin sei in…

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Themen: Kunst , Marke , LG Hamburg , Markenverletzung , Hamburg , Löschung , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Kammer , Puma , Pudel , Kunstfreiheit , Ausnutzung , Wertschätzung
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 19. April 2010 auf http://damm-legal.de.

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