LG Hamburg: “Puma” oder “Pudel”? Teil 1 - Zur Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke / Markensatire

LG Hamburg, Urteil vom 04.09.2008, Az. 327 O 436/08 § 14 MarkenG

Wir hatten in der Vergangenheit in Bezug auf die Entscheidung LG Hamburg, Beschluss vom 23.09.2009, Az. 315 O 363/09 berichtet, dass das Pudel-Logo die Rechte der Puma AG nicht verletze. Es ist Zeit zur Richtigstellung: Dem Inhaber der Pudel-Marke gelang es im vorgenannten erstinstanzlichen Verfahren nicht, markenrechtliche Unterlassungsansprüche gegen einen Dritten durchzusetzen, allerdings im Berufungsverfahren vor dem OLG Hamburg (Beschluss vom 16.11.2009, Az. 3 W 120/09). Die Puma AG war selbst an diesem Verfahren nicht beteiligt. Allerdings ist die Puma AG nach Information ihres Prozessbevollmächtigten erfolgreich gegen die Verwendung des Pudel-Logos für Textilien vorgegangen. So hat das LG Hamburg mit dem hier zitierten Urteil entschieden, dass das auf Bekleidungsstücken angebrachte Pudel-Logo

die Markenrechte der Antragstellerin am Puma-Logo

verletzt. Dem Vernehmen nach wurde gegen das Urteil keine Berufung eingelegt.

Das Gericht begründete die Unterlassungsansprüche der Puma AG mit der Ausnutzung der Bekanntheit des Puma-Logos durch die Antragsgegnerin. Für diese Ausnutzung liege kein rechtfertigender Grund vor, was die Unlauterkeit begründe. Die beiden Zeichen stünden sich in verwechslungsfähiger Weise gegenüber, was - gerade bei bestehender Warenidentität im Bekleidungssektor - zu einem Unterlassungsanspruch der Antragstellerin führe. Das Gericht legte dar, dass beide Marken dieselben Charak…

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Themen: Kunst , Marke , LG Hamburg , Markenverletzung , Olg Hamburg , Hamburg , Unterlassung , Landgericht , Textilien , Urteile & Beschlüsse , Logos , Puma , Pudel , Kunstfreiheit , Ausnutzung , Unlauter , Puma AG , Wertschätzung , Bekanntheit
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 19. April 2010 auf http://damm-legal.de.

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