LG Hamburg: “Puma” oder “Pudel”? Teil 1 - Zur Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke / Markensatire
LG Hamburg, Urteil vom 04.09.2008, Az. 327 O 436/08 § 14 MarkenG
Wir hatten in der Vergangenheit in Bezug auf die Entscheidung LG Hamburg, Beschluss vom 23.09.2009, Az. 315 O 363/09 berichtet, dass
das Pudel-Logo die Rechte der AG nicht verletze. Es ist
Zeit zur Richtigstellung: Dem Inhaber der Pudel-Marke gelang es im vorgenannten erstinstanzlichen Verfahren nicht, markenrechtliche
Unterlassungsansprüche gegen einen Dritten durchzusetzen, allerdings im Berufungsverfahren vor dem OLG (Beschluss vom 16.11.2009, Az. 3 W 120/09). Die Puma AG war selbst an diesem
Verfahren nicht beteiligt. Allerdings ist die Puma AG nach Information ihres Prozessbevollmächtigten erfolgreich gegen die Verwendung
des Pudel-Logos für vorgegangen. So hat das
LG Hamburg mit dem hier zitierten Urteil entschieden, dass das auf Bekleidungsstücken angebrachte Pudel-Logo
die Markenrechte der Antragstellerin am Puma-Logo
verletzt. Dem Vernehmen nach wurde gegen das Urteil keine Berufung eingelegt.
Das Gericht begründete die Unterlassungsansprüche der Puma AG mit der der
des Puma-Logos durch die Antragsgegnerin. Für diese Ausnutzung liege kein rechtfertigender Grund vor, was die Unlauterkeit begründe.
Die beiden Zeichen stünden sich in verwechslungsfähiger Weise gegenüber, was - gerade bei bestehender Warenidentität im
Bekleidungssektor - zu einem Unterlassungsanspruch der Antragstellerin führe. Das Gericht legte dar, dass beide Marken dieselben
Charak…
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