LG Hamburg: Personensuchmaschinen dürfen öffentlich zugängliche Fotos verwenden

Das LG Hamburg hat entschieden, dass Personensuchmaschinen öffentlich zugängliche Bilder veröffentlichen und verbreiten dürfen. Die Unterlassungeklage einer abgebildeten Person blieb erfolglos. Wer eine solche Veröffentlichung nicht wünscht, müsse geeignete Vorkehrungen gege…

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Themen: LG Hamburg , Yasni , 123people , Personensuchmaschinen
Rechtsgebiet: Onlinerecht

Erschienen 15. Juli 2010 auf http://www.internetrecht-muenchen.com.

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