LG Hamburg: Ordnungsgeld gegen Rapidshare wegen wiederholter Urheberrechtsverletzung zahlen
Mit Beschluss vom 09.03.2010 (Az. 308 O 536/09) hat das LG Hamburg entschieden, dass der 1-Click-Hoster wegen erneuter Urheberrechtsverletzung ein Ordnungsgeld iHv
EUR 1500,- zu zahlen hat.
Zum Sachverhalt:
Bereits im Oktober 2009 erging gegen Rapidshare eine einstweilige Verfügung, wonach dem Unternehmen verboten sei, bestimmte
Musikdateien online und damit öffentlich zugänglich zu machen. Wenig später bemerkte die Klägerin, dass die untersagten Dateien an
anderer Stelle erneut zum Download angeboten wurden; sie beantragte daraufhin die Festsetzung eines Ordnungsgeldes. Diesem Antrag
folgte nun das Landgericht.
Das Schweizer Unternehmen muss nun ein Ordnungsgeld iHv EUR 1500,- zahlen.
Das Gericht begründet seine Entscheidung mit einem Organisationsverschulden der Firma. Demnach reiche es nicht aus, dass das
Unternehmen seinen Mitarbeitern der „Abuse-Abteilung“ die Anweisung gebe, alle neu eingestellten Inhalte Dritter auf verbotene
Dateien hin zu überprüfen oder entsprechende Wortfilter beim upload einzusetzen, sondern vielmehr gelte im Urheberrecht ein
besonderer verschärfter Sorgfaltsmaßstab. Es könne nicht dargelegt werden, dass ausreichende Maßnahmen ergriffen wurd…
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