LG Hamburg: Online-Buchhändler haftet nicht verschuldensunabhängig als Störer für rechtswidrige Inhalte in den von ihm angebotenen Büchern

LG Hamburg Urteil vom 11.03.2011 308 O 16/11 Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Online-Buchhändler nicht verschuldensunabhängig als Störer für rechtswidrige Inhalte in den von ihm angebotenen Büchern haftet. Erst ab Kenntnis von der der Rechtsverletzung muss ein Buchhändler den Vertrieb einstellen. Das LG Hamburg stützt seine Entscheidung auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (Medienfreiheit), welcher eine entsprechende Einschränkung der an sich aus dem UrhG folgenden verschuldensunabhängigen Störerhaftung im Wege der verfassungskonformen Auslegung erforderlich macht. Ein Buch…

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Themen: Pressefreiheit , Haftung , Abmahnung , Verbot , Meinungsfreiheit , LG Hamburg , Shop , Medienfreiheit , Einstellen , Buchhandel , Verfassungskonforme Auslegung , Indizierung , Buchhändler , Art 5 GG , Haftung.störer , Online-buchhändler
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 21. Mai 2011 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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