LG Hamburg: Nur 15 EUR Schadensersatz pro Musikstück bei illegalem Filesharing, wenn Nachfrage nach dem Titel begrenzt ist

LG Hamburg, Urteil vom 08.10.2010, Az. 308 O 710/09 § 97 UrhG

Das LG Hamburg teilt in einer Pressemitteilung mit, dass ein jugendlicher Filesharer zu einem Schadensersatz von lediglich 15,00 EUR pro heruntergeladenem Musiktitel verurteilt wurde, also insgesamt 30,00 EUR für 2 Titel. Gefordert waren 300,00 EUR pro Titel. Bevor jedoch das allgemeine Aufatmen durch die Filesharer-Gemeinde geht: Bei diesem Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die darauf beruht, dass es sich bei den heruntergeladenen Titeln zwar um Songs bekannter Künstler handelte (Rammstein und Westernhagen), diese zum Zeitpunkt des Downloads jedoch bereits mehrere Jahre a…

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Themen: Urteil , Schäden , LG Hamburg , Schadensersatz , Hamburg , Tauschbörse , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , P2p , Download , Betrag , Filesharing News+recht , Musiktitel , 15 Eur
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 28. Oktober 2010 auf http://damm-legal.de.

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