LG Hamburg: Klingeltöne und Urheberrecht
am 25.07.2005 von http://www.dr-bahr.com/Bei Handy-Klingeltönen gibt es neben der wettbewerbsrechtlichen Problematik die urheberrechtliche. Vgl. dazu insgesamt unsere Rechts-FAQ Recht der Neuen Medien, Punkt 14: Klingeltöne.Die neuesten Hits werden …
KG Berlin: Werbung für Klingeltöne in Jugendzeitschriften wettbewerbswidrig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In der Vergangenheit mussten sich die Gerichte bereits mehrfach mit der Werbung für Handy-Klingeltönen, die sich speziell an Jugendliche richtet, auseinandersetzen, vgl. hierzu auch unsere Rechts-FAQ Recht der Neuen Medien, Punkt 14 Klingeltöne.In…
OLG Hamburg: Klingeltöne und Urheberrecht IV
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Urt. v. 18.01.2006 - Az: 5 U 58/05) hat die erstinstanliche Entscheidung des LG Hamburg (= Kanzlei-Infos v. 26.07.2005) zur urheberrechtlichen Problematik von Klingeltönen bestätigt:OLG Hamburg, Urt. v. 18.01.2006 - Az: 5 U 58/05 L…
LG Hamburg: Klingeltöne und Urheberrecht II
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Kanzlei-Infos v. 26.07.2005 berichteten vor kurzem über eine Entscheidung des LG Hamburg zur urheberrechtlichen Problematik bei Klingeltönen.Nun liegt ein weiteres Urteil des LG Hamburg (Urt. v. 10.12.2004 - Az: 308 O 501/04) vor. Es handelt si…
LG Hamburg: Klingeltöne und Urheberrecht III
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Urt. v. 23.09.2005 - Az: 308 O 378/05) hatte im Rahmen einer Kostenentscheidung über die Urheberrechtsfähigkeit von Handy-Klingeltönen zu urteilen.Wie schon in den vorangegangenen Urteilen (Urt. v. 10.12.2004 - Az: 308 O 501/04) un…
klingeltöne.de vs. klingeltöne de
domainblog / Sehen Sie den fehlenden Punkt? RA Dr. Bahr berichtet vom Urteil des Landgericht MünchenI (Urteil v. 06.02.2007 - Az.: 33 O 11107/06) im Zusammenhang mit der Domain klingeltöne.de. Die Domain- und Markeninhaberin von klingeltöne.de, die zudem unt…
LG München: klingeltöne.de
MarkenBlog / LG München I, Urteil vom 6.02.2007 - Az. 33 O 11107/06 Leitsätze: MarkenG § 8 II Nr. 3, § 14 V, § 15 IV; UWG § 12 1. Eine Marke, deren einzig prägender Bestandteil ein Wort ist, dass im allgemeinen Sprachgebrauch und den ständigen Verkehrsg…
Zed gerät unter Betrugsverdacht
Rechtblog / Zed Germany, Deutschlands zweitgrößter Anbieter von Klingeltönen und Handyspielen, steht im Verdacht, über Monate hinweg Leistungen fehlerhaft abgerechnet zu haben. Betroffen sind Kunden aller vier Mobilfunkbetreiber. Zum Bericht bei ftd.de Ber…
Wie man sich richtig gegen Klingelton-Abos wehrt
Recht für Verbraucher / Wie man sich richtig gegen Klingelton-Abos wehrtFrische Handy-Logos und neue Klingeltöne sind in wenigen Minuten per SMS aufs Handy bestellt. Doch der kurze Spaß zieht oft über lange Zeit Kosten nach sich. Ohne Absicht wird dabei ein Abonnement be…
Ehrenkodex für boomendes Geschäft
Handakte WebLAWg / Während der Tonträgermarkt mit CDs unvermindert unter Raubkopien und Internet-Downloads leidet, entwickelt sich der Handel mit Handy-Klingeltönen zu einem einträglichen Geschäft. (…) Unser Autor Dr. Paul H. Klickermann ist Rechtsanwalt in…
Werbung gegenüber Minderjährigen
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Werbung, die geeignet ist, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen, ist rechtswidrig. Minderjährige sind aufgrund ihrer geringeren Lebenserfahrung in der Regel weniger in der Lage, die durch Werbung angepriesene Le…
Klingeltöne und Jugendzeitschriften
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesgerichtshof hat jetzt auf die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Unternehmen in einer Jugendzeitschrift für Handy-Klingeltöne wirbt und…
Verbraucherschützer mahnen Jamba ab
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Nach einem Bericht des Berliner Tagesspiegels hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) das Klingeltöne-Unternehmen Jamba abgemahnt.Der VZBV warf Jamba vor, nicht in ausreichendem Maße auf den Umstand hinzuweisen, dass der Kunde einen Abo-Ve…
