LG Hamburg: Irreführung durch Benutzung einer Domain
am 03.04.2006 von http://www.markenblog.demuepe informiert über die Entscheidung des LG Hamburg (312 O 539/05) zur …
LG Hamburg: Irreführung durch Benutzung eines Domain-Namens
domainundrecht.de / JurPC: Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.09.2005 (Az.: 312 O 539/05) “Eine markenrechtliche Verwechselungsgefahr kann nicht nur im Gebrauch derselben Bezeichnung als Domain liegen, sondern auch in der Benutzung einer verkürzten Bezeichnung
Irreführung durch Benutzung eines Domain-Namens
muepe.de | weblog peter müller / 1. Eine markenrechtliche Verwechselungsgefahr kann nicht nur im Gebrauch derselben Bezeichnung als Domain liegen, sondern auch in der Benutzung einer verkürzten Bezeichnung im Domainnamen, die den (Marken-)Namen auf den wesentlichen Kern zurückfüh
BGH: Markenschutz durch Benutzung eines Domainnamens
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 22.06.2004 - Az. I ZR 135/01 - PDF) hat eine vielgestellte Frage aus dem Domainrecht beantwortet: Entsteht ein Markenrechtsschutz durch die Benutzung eines Domainnamens?Der BGH hat diese Frage mit Ja beantwortet:Durch die Benutzung e
OLG Hamburg: Domain Deutsches-Handwerk.de irreführend
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Irt. v. 15.11.2006 - Az.: 5 U 185/05) hat entschieden, dass die Domain Deutsches-Handwerk.de irreführend ist.Der Antragsteller ist die Dachorganisation der örtlichen Handwerkskammern und Zentralfachverbänden des Handwerks in Deuts
Domainname als Unternehmenskennzeichen
auchRecht.de / Der BGH hat in einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil v.22.7.2004 - I ZR 135/01 - die in der Literatur überwiegend vertretene Ansicht bestätigt, daß durch die Benutzung eines Domainnamens im geschäftlichen Verkehr ein Unternehmenskennzeic
Domainname als Unternehmenskennzeichen - soco.de
muepe.de | weblog peter müller / MarkenG § 5 Abs. 2 BGH v. 22.07.2004 - I ZR 135/01a) Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßb..
ahd.de
muepe.de | weblog peter müller / LG Hamburg v. 26.05.2005 - 315 O 136/05Mit einem Urteil zu der 3-Buchstaben-domain „ahd.de hat das LG Hamburg, Az: 315 O 136/05, jetzt weitere Klarheit im Domainrecht geschaffen. Die Hamburger Richter urteilten, dass die bloße Registrierung einer
HOLG Hamburg zur Forenbetreiberhaftung
BERLIN BLAWG / In Sachen Dolzer ./. Heise liegt nun das Urteil des HOLG Hamburg mit der schriftlichen Begründung (=>PDF) vor. Forenbetreiber können danach vorsichtig aufatmen: Das HOLG Hamburg hat die völlig überspannten Anforderungen, die das
OLG Hamburg: Zustellung an Limited & Wirkung der DENIC-Nennung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 06.09.2005 - Az.: 5 W 71/05) hatte über die Wirksamkeit einer Zustellung einer einstweiligen Verfügung an eine englische Limited zu entscheiden.Der Hauptsitz der Limited war in England. Für die streitgegenständliche Do
Bundesgerichtshof : 20% auf alles, ausgenommen Tiernahrung - Die Werbung für eine Rabattaktion ist irreführend, wenn mit deren Beginn die Preise heraufgesetzt werden.
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 20.11.2008 - Az. I ZR 122/06; Vorinstanzen: OLG Saarbrücken - Urteil vom 21. Juni 2006 1 U 625/05 = LG Saarbrücken - Urteil vom 10. Oktober 2005 7 II O 5/05 Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsen
Erst zahlen, dann Insolvenz
Rechtslupe / Die Insolvenz eines Unternehmens trifft häufig auch seine Gläubiger hart. Wer hingegen kurz vor der Insolvenz noch an “sein” Geld gekommen ist, pflegt durchzuatmen. Doch er sollte sich nicht zu früh freuen: In bestimmten Fällen kann d
Hanseatisches OLG: original-nordmann.eu - Zu einem generellen Domain-Verzichtsanspruch. Allein das Registrierthalten einer - kennzeichenrechtliche Positionen Dritter berührenden - Domain stellt als solches noch keine markenmäßige Benutzung e
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für einen generellen Verzichtsanspruch betreffend einer Domain kommt es nicht auf etwa zu besorgende Inhalte auf den mit der Domain konnektierten Internetseiten an. Um bestimmte Verwendungsformen der Internetseiten, die unter der in Rede steh
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