LG Hamburg: Hamburger Streitwertkatalog - Zur Streitwertbemessung und Streitwertstaffelung bei Urheberrechtsverletzungen im Rahmen von Filesharing-Netzwerken.
am 21.08.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Für die Streitwertbemessung ist das Interesse des Verletzten, d. h. der Antragstellerin,
an der Abwehr zukünftiger Rechtsverletzungen durch den Antragsgegner maßgebend. Der
Streitwert richtet sich dabei vor allem nach der Größe der Unternehmen der Antragstellerin
einschließlich deren Umsatzes und der Gefährlichkeit des jeweiligen Verstoßes .
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2. Das Betreiben eines Servers, der zum Funktionieren des Filesharing-Systems
über ein P2P-Netzwerk insgesamt beiträgt und die öffentlichen Zugänglichmachung
von geschützten Musikdateien durch den Betrieb von Filesharing-Servern überhaupt erst ermöglicht beinhaltet
einen besonderen Angriffsfaktor, der einerseits eine Streitwertstaffelung nicht als geboten erscheinen und
andererseits einen Wert von 20.000,00 je streitgegenständlicher Musikdatei als gerechtfertigt erscheinen
lässt (hier: insgesamt 220.000,00 ).
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3. Anschlussinhaber, die sich nach den Grundsätzen der Störerhaftung das in einzelnen
Filesharing-Handlungen liegende deliktische Verhalten etwa ihrer Kinder oder anderer Dritter
zurechnen lassen müssen sollen auch unter Berücksichtigung des Interesses des Verletzten an der Unterbindung
von Rechtsverletzungen durch Filesharingsysteme …
Hamburger Streitwertkatalog für Tauschbörsennutzer
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Streitwert bei Filesharing von 220.000,00 EURO ?
Rechtblog / This entry is part 3 of 3 in the series FilesharingAuch ein solcher Streiwert kann sich ergeben. In diesem Fall wurden 11 Musikdateien öffentlich zugänglich gemacht. Dabei wurde durch das LG Hamburg ein Streitwert von 20.000 EURO pro Musikt…
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LG Hamburg gibt Streitwertkatalog für Tauschbörsennutzer heraus
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