Alle Blogs » LG Hamburg: Haftung des Betreibers für Kommentare in seinem Webblog - Der Betreiber eines Webblogs haftet für Kommentare Dritter auf Unterlassung, wenn er Prüfpflichten verletzt. Hierbei ist ein gleitender Sorgfaltsmaßstab und ein Spektrum ab

LG Hamburg: Haftung des Betreibers für Kommentare in seinem Webblog - Der Betreiber eines Webblogs haftet für Kommentare Dritter auf Unterlassung, wenn er Prüfpflichten verletzt. Hierbei ist ein gleitender Sorgfaltsmaßstab und ein Spektrum ab

am 20.02.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Eine Äußerung im Rahmen eines Webblogs, durch die ein Unternehmen (hier: Produktionsfirma von Call-in-TV-Sendungen),
wegen des Zitats einer Grußformel der Nationalsozialisten im Dritten Reich,
zumindest in die Nähe eines Terrorregimes gerückt, das unter anderem für millionenfache Morde verantwortlich ist,
verletzt das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des betreffenden Unternehmens (hier: ... nieder mit der
Meinungsfreiheit - schließt alles kritischen Foren! Sieg Heil Money-Express TV!).
Zwar muss sich ein Wirtschaftsunternehmen in gesteigertem Maße Kritik an ihrem unternehmerischen Handeln gefallen
lassen. Das gilt umso mehr, als ein von ihm verfolgte Geschäftsmodell erheblichen
Anlass zu einer kritischen Auseinandersetzung gibt. Dies legitimert gleichwohl keine Schmähkritik, d.h.
Äußerungen, die nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache zielen, sondern noch jenseits einer polemischen
und überspitzten Kritik in der persönlichen Herabsetzung des Betroffenen bestehen (BVerfGE 93,
266, 294; BVerfG, 1 BvR 49/00 vom 24.5.2006).


2. Im Rahmen eines Webblogs entsteht für den durchschnittlichen Nutzer nicht der Eindruck, das im Rahmen
einer Kommentarfunktion zu den jeweiligen Blog-Einträgen, der Betreiber seine eigene Auffassung wiedergibt
und sich daher Entäußerungen von Dritten zu eigene macht.


3. Wer als Betreiber einer Internetseite Speicherplatz für die Veröffentlichung von Kommentaren Dritter
zur Verfügung stellt (hier: im Rahmen eines Webblogs), haftet hinsichtlich des Inhalts dieser Beiträge auf Unterlassung,
wenn er ihm insoweit obliegende Prüfpflichten verletzt hat (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.2006 - Az. 7 U 50/06
= ).


4. Ob und inwieweit dem Betreiber eines Webblogs Prüfpflichten obliegen, ist anlassbezogenen zu beurteilen.
Dabei ist eine Abwägung vorzunehmen: Je mehr konkreter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass es
durch Kommentare auf einer Internetseite zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen wird, und je
schwerwiegender die zu befürchtenden Verletzungen sind, umso mehr …

Grundsätzlich keine Vorabkontrolle für Kommentare in Blogs, außer…

Recht Medial / In dem Rechtstreit um den Blog stefan-niggemeier.deund Call-In Sendungen gab es jetzt vom Landgericht Hamburg das lang ersehnte Urteil. Die gute Nachricht zuerst: Das Gericht statuiert grundsätzlich keine Vorabprüfungspflicht für Kommentare in Blo…

Haftung für (Dritt-)Äußerungen im Blog

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Wer als Betreiber eines Weblog Dritten die Möglichkeit bietet, Kommentare abzugeben, der haftet hinsichtlich dieser (fremden) Inhalte dann auf Unterlassung, wenn er ihm insoweit obliegende Prüfpflichten verletzt hat. Ein Urteil des LG Hambu…

LG Hamburg: Haftung eines Blog-Betreibes für Kommentare - Vorabkontrolle

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 04.12.2007 - 324 O 794/07 entschieden, dass ein Blog-Betreiber für rechtswidrige Blog-Kommentare Dritter auch ohne vorherige Kenntnis von der Rechtsverletzung haften kann. Voraussetzung ist die Verletzung von P…

LG Hamburg: Haftung des Blog-Betreibers für Kommentare

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg hat im bekannten Fall Niggemeier entschieden (Urt. v. 04.12.2007 - Az.: 324 0 794/07), dass einen Blog-Betreiber jedenfalls dann eine Vorabprüfungspflicht für die von Dritten in seinem Blog abgegebenen Kommentare trifft, wenn die beg…

OLG Koblenz: Keine Haftung eines Forum-Betreibers für rechtswidrige Äußerungen

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Koblenz (Beschl. v. 12.07.2007 - Az.: 2 U 862/06) hat in einer aktuellen Entscheidung noch einmal bestätigt, dass ein Forum-Betreiber für rechtswidrige Foren-Äußerungen Dritter erst ab Kenntnis haftet:Zwar kann grundsätzlich gegen den Be…

Haftung der Betreiber von Usenet-Zugängen

RA Kadelke / Zur bestehenden Unsicherheit bei der Haftung von Providern für Inhalte Dritter tragen auch zwei weitere Entscheidungen bezüglich des Umfangs der Prüfpflichten von Betreibern von Zugängen zum Usenet bei. Beim Usenet handelt es sich…

OLG Koblenz: Achtung Betrüger unterwegs! - Zu Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik und zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines Internet-Forums ist zwar nach nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis rechtswidriger Inhalte, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen (BGH Urteil vom 27.0…

BGH: Forenhaftung - Ein Unterlassungsanspruch wegen eines in ein Meinungsforum im Internet eingestellten ehrverletzenden Beitrags kann auch dann gegen den Betreiber des Forums gegeben sein, wenn dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Unterlassungsanspruch wegen eines in ein Meinungsforum im Internet eingestellten ehrverletzenden Beitrags kann auch dann gegen den Betreiber des Forums gegeben sein, wenn dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. <br><…

Auch scharfe Kritik im Internet möglich

Archivalia (Archivrecht) / http://miur.de/dok/1344.html OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2007 - Az. 2 U 862/06 Achtung Betrüger unterwegs! - Zu Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik und zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers. Leitsätze: BGB §§ 823…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

» MEDIEN INTERNET und RECHT

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »