LG Hamburg: Haftung des Admin-C
am 07.06.2007 von http://www.dr-bahr.com/Das LG Hamburg (Urt. v. 15.03.2007 - Az.: 327 O 718/06) hat entschieden, dass der Admin-C einer Domain, auf der wettbewerbswidrige Handlungen begangen werden, als Mitstörer auf …
LG Hamburg: Haftung des Admin-C
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Urt. v. 05.04.2007 - Az.: 327 O 699/06) hat entschieden, dass der Admin-C einer Domain, auf der verbotene Glücksspiele angeboten werden, als Mitstörer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.Domain-Inhaberin war eine auslÅ
LG Dresden: Keine Haftung des Admin-C
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Dresden (Urteil v. 09.03.2007 - Az.: 43 O 128/07) hat entschieden, dass der Admin-C einer Domain, auf der wettbewerbswidrige Inhalte angeboten werden, nicht als Mitstörer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.Die Haftung des Stör…
LG Hamburg - Haftung des Admin-C
advobLAWg / Kollege Dr. Bahr weist in seinen Kanzlei-Infos auf die Hauptsache-Entscheidung des LG Hamburg zur Haftung des Admin-C für Inhalte von Internetseiten hin. Hierin bestätigt das LG Hamburg wie auch schon im Verfügungsverfahren die Haftung des Admin-C…
OLG Hamburg: Keine Haftung des Admin-C
Telemedicus / Der Admin-C einer Domain haftet nicht als für rechtswidrige Inhalte einer Domain. Das hat das OLG Hamburg am 22. Mai entschieden. Bei der Position des Admin-C handele es sich nicht um eine „gesetzliche oder behördliche Vorgabe im öffentlich…
LG Hamburg: Admin-C-Haftung auch für Domain-Inhalte
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In der instanzgerichtlichen Zivil-Rechtsprechung ist außerordentlich umstritten, ob und in welchem Umfang der Admin-C zivilrechtlich als Mitstörer haftet. Vgl. dazu unsere Rechts-FAQ Recht der Neuen Medien, Punkt 10 Haftung im Internet in besondere…
LG Hamburg: Haftung des Admin-C
domainundrecht.de / JurPC: (LG Hamburg, Urt. v. 02.03.2004 - Az.: 312 O 529/03): Die Registrierung als Admin-C ist als kausaler Beitrag zu dem Wettbewerbsverstoß durch ein internetbasiertes Angebot unkonzessionierten Glückspiels anzusehen, da die Benennung als Ad…
OLG Hamburg: Gezielte Domain-Behinderung / Haftung des Admin-C
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Urt. v. 14.04.2005 - Az.: 5 U 74/04) hatte über eine gezielte Domain-Behinderung durch einen Mitbewerber zu entscheiden.Ein Wettbewerber, der Antragsgegner, hatte mehrere Domains mit dem (Teil-) Namen der Antragstellerin registriert…
Admin C
domainblog / Nach einem Urteil des LG Bonn, liegt nun ein weiteres Urteil, diesmal vom LG Hamburg (bereits vom 02.03.2004, Az.: 312 O 529/03) zur Frage der Haftung des Admin C vor. Die Redaktion von jurPC hat folgenden Leitsatz veröffentlicht: »Die Reg…
OLG Hamburg: Google Deutschland haftet nicht als Mitstörer bei AdWords-Markenverletzungen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Urt. v. 04.05.2006 - Az.: 3 U 180/04) hat die Mitstörerhaftung von Google Deutschland für Markenverletzungen bei Google AdWords verneint.Inhaltlich bestätigt es damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG Hamburg (Urt. v. 21.0…
Störerhaftung des Admin-C
muepe.de | weblog peter müller / § 1004 BGB, § 3 UWG AG Bonn v. 24.08.2004 - 4 C 252/04 Das AG Bonn hat erstmalig ausdrücklich auch die Haftung des Admin-C für den wettbewerbswidrigen Inhalt einer Domain bejaht, ohne dass der Admin-C weiter in Erscheinung trat, berichtet di...…
LG Hamburg: Haftung des Admin-C
muepe.de | weblog peter müller / § 1 UWG LG Hanburg v. 02.03.2004 - 312 O 529/03 Leitsatz von JurPC:Die Registrierung als Admin-C ist als kausaler Beitrag zu dem Wettbewerbsverstoß durch ein internetbasiertes Angebot unkonzessionierten Glückspiels anzusehen, da die Benennu...…
Haftung des Admin-C
Blickpunkt Recht & Steuern / Der admin-c einer .de-Domain haftet nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin für die von der Domain ausgehenden unerwünschten Werbe-eMails: “Durch die Registrierung als admin-c haftet er für die Inhalte des von der Domain generierte…
