LG Hamburg: Bei gewerblichen eBay-Angeboten Grundpreis schon in Angebotsübersicht

Rechtsnormen: §§ 3, 4 UWG; § 2 PAngV; § 474 BGB

Mit Urteil vom 24.11.2011 (Az. 327 O 196/11) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass ein gewerblicher Händler beim Verkauf einer Ware über eine online-Handelsplattform wie eBay bereits in der Angebotsübersicht den Grundpreis nennen muss.

Zum Sachverhalt:

Gemäß der bundesweit geltenden Preisangabenverordnung (PAngV) müssen gewerbliche Händler im Rahmen von Verkäufen an Endverbraucher (Verbrauchsgüterkauf iSv § 474 BGB) häufig neben dem Endpreis auch den Grundpreis einer bestimmten Ware angeben. In diesem Zusammenhang beschreibt der Grundpreis den Preis pro Mengeneinheit (bspw. EUR/kg). Zweck dieser Norm ist es, Verbrauchern eine gute Grundlage für einen Preisvergleich zu bieten.

Im nun entschiedenen Fall ging es um die Frage, an welcher Stelle der Grundpreis bei Verkäufen über die Internethandelsplattform eBay angegeben werden muss. Die Beklagte bot bei eBay Schokoladentäfelchen an, gab allerdings im Rahmen der Angebotsübersicht nur den End- und nicht den Grundpreis an. Auch bei Abruf des Angebots durch einen Kaufinteressenten wurde neben dem „Sofort-Kauf“-Button zwar der Endpreis, jedoch nicht der Grundpreis angegeben. Der Grundpreis wurde aber weiter unten im Angebot genannt. Nach Ansicht der Beklagten sei davon auszugehen, dass Verbraucher, die die angebotene Sache kaufen möchten, stets auch die Artikelbeschreibung lesen. Daher sei eine Grundpreisnennung in der Artikelbeschreibung völlig ausreichend.

Dieser Ansicht folgten die Hamburger Richter nun nicht und entschieden, dass ein solches Angebot gegen die verbraucherschützende Preisangabenverordnung verstößt.

Zur Begründung führt das Gericht in seiner Mitteilung vom 28.11.2011 kurz aus:

„Das Landgericht ist der Auffassung, dass der Verbraucher nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich in der Lage sein muss, beide Preise auf einen Blick wahrzunehmen. Hieraus ergebe sich, dass der Grundpreis bereits bei der Präsentation von Warenangeboten im Rahmen der Angebotsübersichten genannt werden müsse. Aber auch bei der Artikelbeschreibung sei es nicht ausreichend, den Grundpreis kleingedruckt und fernab des Endpreises zu nennen. Erforderlich …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Ebay , LG Hamburg , Landgericht Hamburg , Preisvergleich
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 8. Dezember 2011 auf http://ra-dr-graf.de/blog/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

(Wettbewerbsrecht) LG Hamburg vom 24.11.2011: Bei ebay-Verkäufen muss der Grundpreis bereits in der Angebotsübersicht mitgeteilt w…

Rechtsanwalt Kai Jüdemann | 30. November 2011 — Wer beim Verkauf seiner Waren verpflichtet ist, neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, muss diesen, sofern er seine …

Grundpreisangabe auf eBay in der Angebotsübersicht

kanzlei.biz | 7. Dezember 2011 — Eigener Leitsatz: Händler, welche verpflichtet sind neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, müssen dies bereits in de…

eBay und die Preisangabenverordnung

Rechtslupe | 29. November 2011 — Ist ein Verkäufer verpflichtet, sich an die Preisangabenverordnung zu halten, nach der neben dem Endpreis auch der Grundpreis a…

LG Hamburg zur Preisangabenpflicht bei eBay-Verkäufen

Internet-Law | 29. November 2011 — Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 24.11.2011 (327 O 196/11) entschieden, dass bei Verkäufen über eBay der Grundpreis…

LG Hamburg: Bei eBay reicht die Angabe des Grundpreises in der Artikelbeschreibung nicht aus

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 30. November 2011 — LG Hamburg, Urteil vom 24.11.2011, Az. 327 O 196/11 - nicht rechtskräftig § 3 UWG, § 4 UWG, § 2 PAngV Das LG Hamburg ha…

LG Hamburg: Grundpreis muss bei eBay bereits auf der Angebotsübersichtsseite erscheinen - Angabe in der Artikelbeschreibung genügt…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 29. November 2011 — LG Hamburg Urteil vom 24.11.2011 327 O 196/11 eBay Grundpreisangabe Das LG Hamburg hat entschieden, dass Verkäufer bei eBay den Gr…

LG Hamburg: Grundpreis muss bei eBay bereits auf der Angebotsübersichtseite erscheinen - Angabe in der Arikelbeschreibung genügt n…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 29. November 2011 — LG Hamburg Urteil vom 24.11.2011 327 O 196/11 eBay Grundpreisangabe Das LG Hamburg hat entschieden, dass Verkäufer bei eBay den Gr…

Landgericht Hamburg: Grundpreis muss bei eBay schon in der Angebotsübersicht mitgeteilt werden

DOPATKA | 29. November 2011 — Das Landgericht Hamburg hat bestätigt: wer beim Verkauf seiner Waren dazu verpflichtet ist, neben dem Endpreis auch den Grundpr…

Achtung: Vermehrt Abmahnungen wegen fehlender oder falsch platzierter Grundpreise auf eBay beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitt…

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 18. November 2011 — Zurzeit treten vermehrt Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln wegen fehlender oder falsch p…

Mal wieder: Grundpreisangaben bei eBay

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum | 12. Dezember 2011 — Die Richter des Landgerichts Hamburg haben mit Urteil vom 24. November 2011 – 327 O 196/11 entschieden, dass die Grundpreise …

UWG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis