LG Hamburg: Geldentschädigung bei identifizierender Berichterstattung

Das Landgericht Hamburg hat einen Verlag zu einer Geldentschädigung in Höhe von 10.000 € verurteilt, da dieser im Rahmen der Berichterstattung über ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs, die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten verletzt hat. Die von dem Verlag herausgebende Zeitung hat über den Prozess berichtet. Unter der Überschrift “H. vor Gericht Hat er seine kleine Tochter missbraucht” war ein Bild des Angeklagten mit einem schwarzen Balken über den Augen abgedruckt. Im Artikel selbst wurde der Vorname, der Anfangsbuchstabe des Nachnamens und das Alter des Angeklagten genannt. Das Gericht schloss die Öffentlichkeit von dem Verfahren aus und sprach den Angeklagten später frei. Das Landgericht sah in der Berichterstattung eine unzulässige Verdachtsberichterstattung, da der Bericht den Eindruck erwecke, der Angeklagte sei bereits überführt – ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Im Ergebnis kam das Ger…

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Themen: Urteil , LG Hamburg , Berichterstattung , Landgericht Hamburg , Geldentschädigung , Gerichtsverhandlung
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 11. Januar 2010 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

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