LG Hamburg: Zur Frage, wann der Journalist sich eigene Recherche durch Verweis auf fremde Presseberichterstattung ersparen kann / Agenturprivileg

LG Hamburg, Urteil vom 11.11.2011, Az. 324 S 8/11 § 823 BGB, § 1004 BGB

Journalisten kommt das Privileg zu, Agenturmeldungen in ihrer Berichterstattung übernehmen zu dürfen, ohne dass jede einzelne Information auf ihre Richtigkeit überprüft werden muss. Ist die Agenturmeldung unzutreffend haftet der berichterstattende Journalist nicht (sog. “Agenturprivileg”). Eine Ausnahme soll nach Auffassung des LG Hamburg dann gelten, wenn die Agenturmeldung darauf hinweist, dass sie ihrerseits lediglich den Bericht eines anderen Zeitungsverlags wiedergibt. Zitat: “Die Beklagte vermag sich schließlich nicht auf das sogenannte Agenturprivileg zu berufen. Insoweit fehlt es berei…

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Themen: Urteil , LG Hamburg , Hamburg , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Journalismus , Journalist , Persönlichkeitsrechtsverletzung , Agenturprivileg
Rechtsgebiet: Presserecht

Erschienen 14. Januar 2012 auf http://damm-legal.de.

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