LG Hamburg: Forumsbetreiber haftet unabhängig von Kenntnis für Urheberrechtsverletzung
LG Hamburg, Urteil vom 24.08.2007 – 308 O 245/07; nicht rechtskräftig Sachverhalt
In einem Internet-Forum hatte ein unbekannter Nutzer in seinem Beitrag das Foto „Mettenden“ eingefügt, ohne dass der Fotograf in
diese Verwendung des Bildes eingewilligt hätte. Auf eine entfernte der Forumsbetreiber zwar den Link, verweigerte jedoch die Abgabe einer
Unterlassungserklärung und die Übernahme der Anwaltskosten des Fotografen, die durch die Abmahnung entstanden waren. Der Fotograf
nahm daraufhin den Forumsbetreiber vor Gericht in Anspruch.
Entscheidung
Das Gericht verurteilte den Forumsbetreiber zur Unterlassung sowie zur Übernahme der Anwaltskosten. Das Foto genieße als Lichtbild
iSd § 72 UrhG den Schutz des Urheberrechts. Der Fotograf könne sich gemäß §§ 97 Abs. 1, 19a, 16 UrhG gegen jede ungewollte Verwendung
des Fotos wehren. Es genüge nicht, wenn der Forumsbetreiber unverzüglich nach von der Rechtsverletzung das Foto aus dem Forum entferne und durch Einrichtung von Filtern,
Linksperren oder mit anderen Mitteln dafür sorge, dass sich gleichartige Rechtsverletzungen zukünftig nicht wiederholen. Die
Haftungsprivilegierung aus §§ 7 Abs. 2, 10 TMG (= § 11 TDG n.F.) greife nicht bei Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen (BGH,
Urteil vom 19.04.2007 – I ZR 35/04 = Internet-Versteigerung II). Vielmehr hafte der Betreiber nach den Grundsätzen der Störerhaftung
aus §§ 1004, 823 BGB (analog). Hierfür sei unter Abwägung der Interessen des Rechteinhabers, des Aufwands beim Forumsbetreiber für
eine Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen sowie des zu erwartenden Erfolgs nicht erforderlich, dass der Forumsbetreiber zuvor
Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt habe. Der Kostenerstattungsanspruch folge aus §§ 670, 683, 677 BGB.
Anmerkung
Mit der Auffassung, der Forumsbetreiber hafte unabhängig von keiner konkreten Kenntnis, setzt sich das LG Hamburg in Widerspruch zur
Rechtsprechung des BGH und der Mehrheit der Oberlandesgerichte (BGH, Urteil vom 19.04.2007 – I ZR 35/04 = Internet-Versteigerung II;
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2006 – I-15 U 21/06; Hanseatisches OLG, Urteil vom 22.08.2006 – 7 U 50/06 = Heise-Forum). Es bleibt
zu hoffen, dass diese Rechtsprechung alsbald durch die höheren Instanzen korrigiert wird. Mehr dazu: Das Hamburger Störergericht:
Neues in Sachen Kochbuch ./. Internet.
Volltext
LG Hamburg, Urteil v. 24.08.2007 – Az: 308 O 245/07 [= Kochbuch/Mettenden]
In dem Rechtsstreit
[…]
erkennt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 8, auf die mündliche Verhandlung vom 15. August 2007 durch die Richterin am Landgericht
[…], den Richter am Landgericht […] und die Richterin am Landgericht […]
für Recht:
I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden
Ordnungsgeldes und für den …
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