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LG Hamburg: Forenbetreiber haftet auch ohne Kenntnis

am 12.09.2007 von Telemedicus

Ein Forenbetreiber haftet auch dann für rechtswidrige Inhalte, die durch Forennutzer eingestellt wurden, wenn er davon keine Kenntnis erlangt hat. Das entschied das Landgericht Hamburg Ende August. Das Gericht hatte über einen Fall zu entscheiden, wo ein Nutzer ein urheberrechtlich geschütztes Foto in einem Forum veröffentlicht hatte, ohne die entsprechenden Rechte zu besitzen. Dem Forenbetreiber war der entsprechende Eintrag nicht bekannt.

Der Rechteinhaber mahnte daraufhin den Forenbetreiber ab und verlangte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie den Ersatz seiner Anwaltskosten. Nach Erhalt der Abmahnung entfernte der Forenbetreiber die rechtswidrigen Inhalte und setzte entsprechende Filter ein, um diese auch zukünftig zu verhindern. Weder gab er die Unterlassungserklärung ab, noch bezahlte er die Anwaltskosten des Rechteinhabers. Hintergrund ist die wohl herrschende Rechtsprechung, nach der ein Unterlassungsanspruch erst dann besteht, wenn der Forenbetreiber Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten erlangt hat.

Das LG Hamburg sah …

LG Hamburg: Störerhaftung ohne Kenntnis? - Der Internet-Forenbetreiber ist rechtlich wie tatsächlich in die Lage versetzt wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtverletzungen durch Dritte zu treffen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers für fremde Rechtsverletzungen. <br><br> 2. Die Ermöglichung der öffentlichen Zugänglichmachung von Fotografien (Lichtbilder i.S.d. § 72 UrhG) über ein Internetforum durch Dritte…

BGH: Ein Forenbetreiber haftet jedenfalls ab Kenntnis von der Rechtsverletzung für rechtswidrige Forenbeiträge

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06 BGB § 823 Ah, G, § 1004, StGB § 185, TMG § 10 Forenhaftung Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetforum jedenfalls ab Kenntnis von ehrverletzenden Äußerungen eines Forennutzers…

Urteil: Forenbetreiber haften nicht für Kommentare

LawBlog / Weitere Entwarnung für Forenbetreiber und Blogger: Das Oberlandesgericht Düsseldorf festigt mit einem neuen Urteil vom 7. Juni 2006 seine Rechtsprechung, nach der für rechtswidrige Einträge Dritter keine direkte Haftung besteht. Gelöscht werden…

BGH: Kein Freibrief für Forenbetreiber

LawBlog / Der Bundesgerichtshof hat heute darüber geurteilt, wie Forenbetreiber für Meinungsäußerungen der User haften: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletz…

Haftet ein Forenbetreiber auch für Einträge, die er schon gelöscht hat?

Telemedicus / Die meisten Forenbetreiber und Blogger überprüfen die bei ihnen abgegebenen Kommentare regelmäßig auf Rechtsverletzungen. Wenn sie eine Rechtsverletzung bemerken (oder auf sie aufmerksam gemacht werden), dann müssen sie diese umgehend entfe…

Hausrecht im Forum

LawBlog / Das Landgericht München hat ein “virtuelles Hausrecht” für Forenbetreiber bestätigt. Der Heise Zeitschriften Verlag setzte sich damit gegen einen User des heise-Forums durch. Der Verlag hatte dem Nutzer nach etlichen Störungen weitere…

Forenhaftung: meinprof.de gewinnt vor LG Berlin

Telemedicus / Dem Betreiber von Meinungsforen im Internet obliegt keine Vorab-Prüfungspflicht von Beiträgen. Das entschied das LG Berlin Ende letzten Monats. Der Streit entfachte an kritischen Äußerungen auf der Bewertungsplattform für Professoren meinpr…

OLG München: Forenbetreiber haftet nicht

domainblog / Die Kollegen von aufrecht.de haben ein Urteil des OLG München (Urteil vom 09.11.06, Az.: 6 U 1675/06) online gestellt und folgende Essenz gezogen:Gegen den Betreiber eines Forums für den Meinungsaustausch im Internet besteht kein Unterlassungsanspr…

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