LG Hamburg fordert Kommentar-Zensur

Wie bei Computerbetrug.de zu lesen ist, unterliegen Blogger und Forenbetreiber, die sich mit kritischen Themen befassen, erhöhten Prüfungspflichten. Deshalb müssen sie Kommentare oder Foreneinträge Dritter gegebenenfalls vorab kontrollieren und zensieren.

Der Vorsitzende meinte, der Beklagte, der bekannte Medienjournalist Stefan Niggemeier, hätte wissen müssen, dass er mit der Berichterstattung über Anrufsendungen ein "heißes Eisen" anfasst und damit rechtwidrige Kommentare Dritter geradezu provoziert. Folglich hätte er alle Kommentare sperren und erst nach Sichtung und Moderation zur Veröffentlichung freigeben dürfen - eine Ansicht, die von den Hamburger Gerichten schon länger vertreten wird. Kommende Woche wird die Kammer ihre Entscheidung fällen - wohl gegen Niggemeier (Az. 324 O 794/07). Der hatte schon im Vorfeld angekündigt, eine Niederlage nicht hinzunehmen.

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Themen: LG Hamburg , Moderation
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 4. Dezember 2007 auf http://ra-melchior.blog.de.

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