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LG Hamburg: eBay, eBay, eBay - Der Zusatz unversicherter Versand stellt keine Irreführung des Verbrauchers dar. Freibleibende Angebote und die Annahmeverweigerung unfreier Sendungen sind unzulässig. Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung de

am 11.05.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Es ist unwahrscheinlich, dass der verständige Verbraucher durch den Zusatz unversicherter Versand bei einem Angebot
auf einer Internethandelsplattform (hier: Ein Angebot mit dem Inhalt
100 Musterbeutel - Klammern, je 4,95 EUR und Versandkosten 2,50 EUR - unversicherter Versand) zu der Vorstellung
gelangen könnte, dass - entgegen § 474 BGB - die Gefahrtragung bei dem Empfänger, d.h. bei ihm, läge, und damit
über seine Verbraucherrechte getäuscht würde. Es ist fernliegend, dass der Verbraucher anhand einen solchen Hinweises zu
Vorstellungen über die Gefahrtragung und dem folgend zu Fehlvorstellungen gelangt.
Vielmehr liegt in dem Hinweis unversicherter Versand nahe liegender sogar ein zur Vorsicht mahnender Hinweis, dahingehend,
dass der Versand nicht versichert ist. Der Zusatz unversicherter Versand stellt damit grundsätzlich keine
Irreführung des Verbrauchers dar.
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2. Eine Spitzen- bzw. Alleinstellungsbehauptung (hier: Ihre Nr. 1 im Revier) ist grundsätzlich zulässig, wenn
sie wahr ist. Entscheidend für die Anwendung des § 5 UWG ist die Frage, ob das, was in einer Werbeaussage
nach Auffassung der Umworbenen behauptet wird, sachlich richtig ist. Es genügt hierfür bei einer Alleinstellung
nicht, dass der Werbende einen nur geringfügigen Vorsprung vor seinen Mitbewerbern hat. Vielmehr erwartet
der Verbraucher eine nach Umfang und Dauer wirtschaftlich erhebliche Sonderstellung. Der Werbende muss einen
deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern haben, und der Vorsprung muss die Aussicht auf eine
gewisse Stetigkeit bieten.
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3. Der mit einer Alleinstellungsbehauptung Werbende hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, worauf sich seine
Werbebehauptung stützt. Der Sache nach läuft dies auf eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast hinaus.
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4. Eine Klausel, die die Verweigerung der Annahme von …

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