LG Hamburg: eBay, eBay, eBay - Der Zusatz "unversicherter Versand" stellt keine Irreführung des Verbrauchers dar. "Freibleibende Angebote" und die Annahmeverweigerung "unfreier Sendungen" sind unzulässig. Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung de

1. Es ist unwahrscheinlich, dass der verständige Verbraucher durch den Zusatz "unversicherter Versand" bei einem Angebot auf einer Internethandelsplattform (hier: Ein Angebot mit dem Inhalt " 100 Musterbeutel - Klammern, je 4,95 EUR und Versandkosten 2,50 EUR - unversicherter Versand") zu der Vorstellung gelangen könnte, dass - entgegen § 474 BGB - die Gefahrtragung bei dem Empfänger, d.h. bei ihm, läge, und damit über seine Verbraucherrechte getäuscht würde. Es ist fernliegend, dass der Verbraucher anhand einen solchen Hinweises zu Vorstellungen über die Gefahrtragung und dem folgend zu Fehlvorstellungen gelangt. Vielmehr liegt in dem Hinweis "unversicherter Versand" nahe liegender sogar ein zur Vorsicht mahnender Hinweis, dahingehend, dass der Versand nicht versichert ist. Der Zusatz "unversicherter Versand" stellt damit grundsätzlich keine Irreführung des Verbrauchers dar. <br><br> 2. Eine Spitzen- bzw. Alleinstellungsbehauptung (hier: "Ihre Nr. 1 im Revier") ist grundsätzlich zulässig, wenn sie wahr ist. Entscheidend für die Anwendung des § 5 UWG ist die Frage, ob das, was in einer Werbeaussage nach Auffassung der Umworbenen behauptet wird, sachlich richtig ist. Es genügt hierfür bei einer Alleinstellung nicht, dass der Werbende einen nur geringfügigen Vorsprung vor seinen Mitbewerbern hat. Vielmehr erwartet der Verbraucher eine nach Umfang und Dauer wirtschaftlich erhebliche Sonderstellung. Der Werbende muss einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern haben, und der Vorsprung muss die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bieten. <br><br> 3. Der mit einer Alleinstellungsbehauptung Werbende hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, worauf sich seine Werbebehauptung stützt. Der Sache nach läuft dies auf eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast hinaus. <br><br> 4. Eine Klausel, die die Verweigerung der Annahme von unfreien Sendungen beinhaltet, kann die Ausübung des Widerrufsrechts nach §§ 312, 355, 356 BGB behindern und begründet damit einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch aus §§ 3, 4 Nr.11 UWG. <br><br> 5. Eine, von den im Rahmen des Handels über die Internethandelsplattform eBay allgemeinverbindlichen AGB - dort § 9 - abweichende Regelung in den AGB eines eBay-Anbieters, dass die dortigen Angebote freibleibend seien, stellt eine überraschende Regelung im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB dar, die einen Unterlassungsanspruch ist nach §§ 3, 4 Nr.11, 8 Abs.1 UWG begründet. <br><br> 6. Für die Begründetheit der Feststellungsantrags, der darauf gerichtet ist festzustellen, dass der Unterlassungsschuldner verpflichtet ist, dem Unterlassungsgläubiger sämtliche aus einem festgestellten Wettbewerbsverstoß entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen, ist ein tatsächlicher Schadenseintritt nicht…

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Themen: Ebay , LG Hamburg
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 11. Mai 2007 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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