LG Hamburg: Domaininhaber haftet jedenfalls ab Kenntnis von der Rechtsverletzung für Urheberrechtsverstoß - Fotoklau im Internet

LG Hamburg Beschluss vom 24.03.2010 310 O 100/10 Das LG Hamburg hat mit diesem Beschluss nochmals klargestellt, dass der Inhaber einer Domain nach den Grundsätzen der Störerhaftung jedenfalls dann für Urheberrechtsverletzungen über seine Internetdomain haftet, wenn er über die Rechtsverletzung informiert wurde und diese nicht unverzüglich abstellt. Vorliegend hatte ein Online-Shop ein Produktbild aus dem Online-Shop eines Mitbewerbers kopiert und verwendet. Den …

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Themen: Internet , Störerhaftung , Abmahnung , Schäden , LG Hamburg , Schadensersatz , Shop , Domain , Bilderklau , Fotograf , Bildersuche , Kenntnis , Mfm , Lizenzanalogie , Recherche , Bearbeitung , Contentklau , Fotoklau , Lichtbilder , Lichtbildner , Lizenzschaden , Mfm-richtlinien , Online-shop , Vergütungsrichtlinien , Verletzerzuschlag , Domaininhaber

Erschienen 29. März 2010 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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