LG Hamburg: Betreiber eines Reisebuchungsportals haftet für falsche Tatsachenbehauptung eines Portalnutzers

LG Hamburg, Urteil vom 01.09.2011, Az. 327 O 607/10 - nicht rechtskräftig § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, im Internet ein Reisebuchungsportal unterhält, in welchem auch Hotelbewertungen Dritter veröffentlicht werden, haftet, wenn sich herausstellt, das die Hotelbewertung eine falsche Tatsachenbehauptung enthält. Die Beklagte vertrat die Rechtsansicht, sie stehe als Betreiberin des Meinungsportals nicht im Wettbewerb zu der Klägerin, da das Meinungsportal von ihr unabhängig von ihrem Internet-Reisebüro betrieben werde. Dies sah die Kammer anders. Aus der Pressemitteilung des LG Hamburg vom 05.09.2011: “Buchungsgeschäft und Bewertungsportal seien derart engmaschig verbunden, dass eine klare Trennung in zwei verschiedene Geschäftsbereiche nicht möglich sei. Im Vordergrund stehe für die Beklagte bei dem Meinungsportal nicht das uneigennützige Motiv, die Öffentlichkeit zu informieren, sondern die Attraktivität ihres gewerblichen Online-Angebots zu steigern. Daran sei nichts verwerflich, jedoch würden andere Maßstäbe …

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Themen: Störerhaftung , Urteil , LG Hamburg , Forum , Hamburg , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Tatsachenbehauptung , Hotelbewertungen , Portal , Bewertung , Meinungsäußerung , Falsche , ZU Eigen Machen , Negative Bewertung , Reisebuchungsportal

Erschienen 9. September 2011 auf http://damm-legal.de.

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