LG Hamburg: Betreiber haftet bei offenem WLAN

Golem berichtet: Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kürzlich fest, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben, anderenfalls liege ein Verstoß gegen zumutba…

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Erschienen 8. September 2006 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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