LG Hamburg: Besitzer eines Internetcafé haftet für Rechtsverletzungen durch illegale Downloads seiner Kunden
Nachdem der in dem
WLAN Urteil (I ZR 121/08, “Sommer unseres Lebens”) im Kern das bisherige Abmahnungsmodell sowie die Störerhaftung für Anschlüsse
bestätigt hat, wurde gefragt, welche Auswirkungen dies für (Internet-)Cafes etc. haben würde.
Wir hatten auch darüber berichtet, dass eine Cafe-Kette nach Abmahnungen das Internet komplett abgeschaltet hatte.
Das LG Hamburg hat in einem Beschluss vom 25.11.2010 (Az: 310 O 433/10) entschieden, dass der Besitzer eines Internetcafés für
Rechtsverletzungen durch illegale seiner
Kunden haftet, wenn er nicht zumutbare Schutzmaßnahmen vorgenommen hat.
Sachverhalt Ein Musikverlag hatte einen Internetcafé-Betreiber verklagt, weil über einen seiner Rechner ein Film, an dem der Verlag
die ausschließlichen Nutzungsrechte besaß, in einer P2P-Tauschbörse zum Upload bereitgestellt wurde. Der Beklagte reagierte auf die
Abmahnung des Musikverlags nicht und machte zudem geltend, dass der Film nicht durch ihn selbst, sondern durch einen Kunden
hochgeladen worden sei. Daraufhin machte der Verlag einen Unterlassungsanspruch geltend.
LG Hamburg gibt Musikverlag Recht
Das gab dem
Musikverlag Recht. Der Upload eines Filmwerks stelle eine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung dar. Auch wenn man dem Vortrag des
Internetcafé-Betreibers Glauben…
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