LG Hamburg – Anonyme Arztbewertung im Internet
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 20.09.2010 – 325 O 111/10 über die Speicherung und Wiedergabe von Daten des Arztes ohne dessen
Einwilligung in einem Arztportals entschieden.
Anders als viele Kommentatoren glauben machen wollen, entschied das LG Hamburg aber nicht über die generelle Zulässigkeit eines
Bewertungsportals für Ärzte sondern ledilich über die Nutzung der Daten im Rahmen des Portals.
Hierzu führt das LG Hamburg aus
Die Daten über den Kläger waren auch vor der Erhebung und Speicherung durch die Beklagte für die Allgemeinheit im Internet
zugänglich. Die Übernahme dieser Daten durch die Beklagte stellt bedeutet daher nicht, dass der Kreis der Personen, die Zugang zu den
Daten hat, vergrößert wurde. Somit kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Erhebung und Speicherung der Daten durch die
Beklagte eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers darstellt. Dem Kläger hat somit keinen Anspruch darauf,
dass die Beklagte die bereits auf der Website www. … .de gespeicherten Daten über den Kläger löscht.
Damit wird dem Portal aber noch kein Freifahrtsschien ausgestellt. Denn es
…. müsste für den Fall, dass die Daten des Klägers im Zusammenhang mit Bewertungen durch die Beklagte veröffentlicht werden würden,
die Abwägung des Interesses des Klägers an de…
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