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LG Hamburg: „Knebelklauseln“ sind nicht geil

am 13.06.2006 von http://www.elbelaw.de/blawg

Das Landgericht Hamburg hat der Saturn Elektro-Handelsgesellschaft Hamburg (“Geiz ist geil“) die Verwendung mehrerer knebelnder Geschäftsbedingungen untersagt, die das Unternehmen in seinem Internet-Shop verwendet hat. Es gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt, wie die Verbraucherschützer mitteilten.
LG Hamburg, Urt. v. 05.05.2006 (Az: 324 O 509/05)
Für unzulässig erklärten die Richter die Klausel:
Irrtümer über die Beschaffenheit… des jeweiligen Produkts sowie über alle sonstigen … Eigenschaften sind möglich. Abweichungen von technischer Konfiguration, Farbe, Material etc. sind ebenfalls möglich.
Das bedeute im Klartext, dass jeder, der einen bestimmten Fernseher bestelle, damit rechnen müsse, irgendeinen geliefert zu bekommen.
Zum anderen hielten die Richter mehrere Haftungsausschluss-Klauseln für unzulässig. So sollte die Haftung von Saturn.de „gleich aus welchem Grund“ in den Geschäfts- bedingungen ausgeschlossen werden. Ebenso verhielt es sich in Bezug auf die Fahrlässigkeitshaftung für unrichtige Angaben bei …

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