Alle Blogs » LG Hamburg: ahd.de – Priorität des späten Unternehmens

LG Hamburg: ahd.de – Priorität des späten Unternehmens

am 08.08.2005 von http://www.agit-sh.de/dur/

     In einem Rechtsstreit um die Domain ahd.de stellte sich für das LG Hamburg (Urteil vom 26.05.2005, Az.: 315 O 136/04) die Frage nach der Registrierung und Nutzung einer Domain und dem dadurch eventuell entstehenden Kennzeichnungsrecht. Das Urteil gibt nochmals den Hinweis, dass man zwar registrierte Domains nicht nutzen muss, aber deren Nutzung sinnvoll ist, um sich vor dem Zugriff späterer Rechteinhaber zu schützen.Geklagt hatte ein Hard- und Software-Dienstleister, der seit Juli 2001 unter dem Unternehmensschlagwort ahd auf dem Markt aktiv und seit Juli 2003 Inhaberin der Marke ahd ist. Er sah seine Kennzeichnungsrechte durch die Beklagte, die bereits länger Inhaberin der Domain ahd.de ist, verletzt. Die Beklagte habe die Domain erst nach Juli 2001 zeitweise geschäftlich und in einer ähnlichen Branche wie die Klägerin genutzt, worin die Klägerin eine Rechtsverletzung sieht und unter anderem die Freigabe der Domain verlangte.Die Beklagte erklärte, ahd stehe als Abkürzung für Althochdeutsch und sei als solches ein generischer Begriff. Sie wolle auf ihrer Seite über das Althochdeutsche informieren. Die Domain habe die Beklagte nie in einer Art geschäftlich genutzt, die die Rechte der Klägerin verletze. Zudem war die Registrierung der Domain vor Gründung der Klägerin erfolgt, womit die Registrierung selbst nicht rechtswidrig sei und eine Löschung deshalb nicht in Betracht käme.Das Landgericht Hamburg gab der Klage unter Verweis auf die prioritätsälteren Kennzeichnungsrechte der Klägerin statt. Allein aus der Registrierung der Domain ergäben sich nämlich noch keine Schutzrechte zugunsten der Domain, wobei die Registrierung selber aber auch keine rechtsverletzende Benutzung darstelle. Die Schutzrechte zugunsten der Klägerin seien durch die Gründung und Geschäftsaufnahme der Klägerin im Juli 2001 entstanden. Irgendwelche älteren Schutzrechte vermochte die Beklagte nicht nachvollziehbar vorzutragen. Vielmehr sei eine erste Nutzung der Domain frühestens für September 2002 ersichtlich.Die Rechte der Klägerin würden durch die aktuelle Nutzung der Domain verletzt. Es sei nicht ersichtlich, dass die Beklagte irgendwelche Inhalte mit Bezug zum Althochdeutschen unter der Domain hinterlegt habe. Vielmehr sei die frühere Benutzung, bei der Unternehmen, die irgendetwas mit ahd zu tun haben, die Homepage zu Verfügung gestellt wurde, als Internetdienstleistung branchenähnlich zu den E-Commerce-Dienstleistungen, die die Klägerin anbiete. Der Unterlassungsanspruch und die weiteren Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz ergeben sich aus §§ 5 Abs. 2, 15 Abs. 2, 4 MarkenG.
-----------------------------------------------------------Autor: Daniel DingeldeyWeitere Informationen unter: www.domain-recht.de und www.united-domains.de.

« »
Kommentar schreiben




müller.de – LG Hamburg kippt Treuhandmodell

domainundrecht.de /      Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 26.01.2005, Az.: 302 O 116 /04) hatte im Streit um die Umlaut-Domain müller.de die Frage zu klären, ob ein Dritter aufgrund eines Vertrages mit einem Träger des Namens Müller berechtigt…

fatum.de – Nachname sticht Priorität

domainundrecht.de /      Für das LG München (Urteil vom 11.04.2005, Az.: 27 O 16317/04) stellte sich die Frage, ob ein Namensträger Anspruch auf die gleich lautende Gattungsdomain hat. Die Frage haben bereits andere Gerichte beantwortet, wobei sie…

schmidt.de – SAT 1 geht in Berufung

domainundrecht.de /      Das LG Hannover (Urteil vom 22.04.2005, Az.: 9 O 117/04) hat im Prozess zwischen einem Webdesigner namens Peter Schmidt und dem Fernsehsender SAT 1 entschieden, dass die Domain, die der Sender schon seit Jahren und trotz Wech…

LG Hamburg: Recht aus Domain ./. Markenrecht

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Urt. v. 26.05.2005 - Az.: 315 O 136/04 - PDF via Markenservice) hatte den Fall zu entscheiden, bei dem ein Recht aus einer Domain dem Recht aus einer eingetragenen Marke gegenüberstand.Die Beklagte hatte die Domain ahd.de 1997 regist…

OLG Hamburg: Recht aus Domain ./. Markenrecht

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Urt. v. 05.07.2006 - Az.: 5 U 87/05) hatte über die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg zu entscheiden.Die Beklagte hatte die Domain ahd.de 1997 registriert. Erst im September 2002 waren auf der Homepage verein…

OLG Köln: schlüsselbänder.de - Streit um Umlaut-Domains

domainundrecht.de / Das Oberlandesgericht (OLG) Köln setzte sich mit der Frage auseinander, ob konkurrierende Unternehmen sich gegenseitig Umlaut-Domains wegschnappen dürfen. Im Urteil vom 02.09.2005 (Az.: 6 U 39/05) über die Domain schlüsselbänder.de stellte das G…

OLG Köln: schlüsselbänder.de - Streit um Umlaut-Domains

domainundrecht.de /      Das Oberlandesgericht (OLG) Köln setzte sich mit der Frage auseinander, ob konkurrierende Unternehmen sich gegenseitig Umlaut-Domains wegschnappen dürfen. Im Urteil vom 02.09.2005 (Az.: 6 U 39/05) über die Domain schlüsse…

OLG Hamburg: Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei bloßer Domain-Registrierung

Vertretbar Weblawg / OLG Hamburg, Urteil v. 28.07.2005 – Az: 5 U 141/04 - Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei bloßer Domain-Registrierung (redaktionelle Leitsätze): 1. Die bloße Registrierung einer aus einem markenrechtlich geschützten Begriff bestehend…

OLG Köln: Umlaut-Domain-Registrierung nicht wettbewerbswidrig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Köln (Urt. v. 02.09.2005 – Az.: 6 U 39/05) hat entschieden, dass die Registrierung einer Umlaut-Domain nicht wettbewerbswidrig ist.Im vorliegenden Fall ging es um die Domain „schlüsselbänder.de“. Die Klägerin betrieb seit längerem die…

OLG Hamburg: Keine Markenbenutzung durch bloße Registrierung einer Domain - Urteil vom 12.04.2007, Az. 3 U 212/06

Markenrecht-Blog.de / Das OLG Hamburg hat entschieden, dass das bloße Registrierthalten einer Domain noch keine markenmäßige Benutzung darstellt und demzufolge auch noch keinen auf § 14 MarkenG gestützten Verzichtsanspruch auslöst. Für die Begründetheit eines Doma…

schlüsselbänder.de

muepe.de | weblog peter müller / OLG Köln v. 02.09.2005 - 6 U 39/05 Die Parteien sind Wettbewerber bei der Herstellung und dem Vertrieb von Schlüsselbändern. Der Vertriebsweg ist das Internet. Die Klägerin warb im Internet zunächst unter der Domain schluesselbaender.de, währen…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA Jan Alexander Strunk

domainundrecht.de - Archiv Domain- & Internetrecht

Das Blog des Autors ist temporär nicht erreichbar.

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »