LG Hamburg: ahd.de – Priorität des späten Unternehmens

In einem Rechtsstreit um die Domain ahd.de stellte sich für das LG Hamburg (Urteil vom 26.05.2005, Az.: 315 O 136/04) die Frage nach der Registrierung und Nutzung einer Domain und dem dadurch eventuell entstehenden Kennzeichnungsrecht. Das Urteil gibt nochmals den Hinweis, dass man zwar registrierte Domains nicht nutzen muss, aber deren Nutzung sinnvoll ist, um sich vor dem Zugriff späterer Rechteinhaber zu schützen. Geklagt hatte ein Hard- und Software-Dienstleister, der seit Juli 2001 unter dem Unternehmensschlagwort "ahd" auf dem Markt aktiv und seit Juli 2003 Inhaberin der Marke "ahd" ist. Er sah seine Kennzeichnungsrechte durch die Beklagte, die bereits länger Inhaberin der Domain ahd.de ist, verletzt. Die Beklagte habe die Domain erst nach Juli 2001 zeitweise geschäftlich und in einer ähnlichen Branche wie die Klägerin genutzt, worin die Klägerin eine Rechtsverletzung sieht und unter anderem die Freigabe der Domain verlangte. Die Beklagte erklärte, "ahd" stehe als Abkürzung für "Althochdeutsch" und sei als solches ein generischer Begriff. Sie wolle auf ihrer Seite über das Althochdeutsche informieren. Die Domain habe die Beklagte nie in einer Art geschäftlich genutzt, die die Rechte der Klägerin verletze. Zudem war die Registrierung der Domain vor Gründung der Klägerin erfolgt, womit die Registrierung selbst nicht rechtswidrig sei und eine Löschung deshalb nicht in Betracht käme. Das Landgericht Hamburg gab der Klage unter Verweis auf die prioritätsälteren Kennzeichnungsrechte der Klägerin statt. Allein aus der Registrierung der Domain ergäben sich nämlich noch keine Schutzrechte zugunsten der Domain, wobei die Registrierung selber aber auch keine rechtsverletzende Benutzung darstelle. Die Schutzrechte zugunsten der Klägerin seien durch die Gründung und Geschäftsaufnahme der Klägerin im Juli 2001 entstanden. Irgendwelche älteren Schutzrechte vermochte die Beklagte nicht nachvollziehbar vorzutragen. Vielmehr sei eine erste Nutzung der Domain frühestens für September 2002 ersichtlich. Die Rechte der Klägerin würden durch die aktuelle Nutzung der Domain verletzt. Es sei nicht ersichtlich, dass die Beklagte irgendwelche Inhalte mit Bezug zum Althochdeutschen unter der Domain hinterlegt habe. Vielmehr sei die frühere Benutzung, bei der Unternehmen, die irgendetwas mit "ahd" zu tun haben, die Homepage zu Verfügung gestellt wurde, als Internetdienstleistung branchenähnlich zu den E-Commerce-Dienstleistungen, die die Klägerin anbiete. Der Unterlassungsanspruch und die weiteren Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz ergeben sich aus §§ 5 Abs. 2, 15 Abs. 2, 4 MarkenG.

----------------------------------------------------------- Autor: Daniel Dingeldey Weitere Informationen unter: www.domain-recht.de und www.united-domains.de.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: LG Hamburg

Erschienen 8. August 2005 auf http://www.agit-sh.de/dur/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Erstbegehungsgefahr: OLG Hamburg: Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei bloßer Domain-Registrierung

Vertretbar Weblawg | 16. Januar 2006 — OLG Hamburg, Urteil v. 28.07.2005 – Az: 5 U 141/04 - Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei bloßer Domain-Registrieru…

BGH: Urteilsgründe zu ahd.de veröffentlicht

LEGALIT.de | 5. Juni 2009 — Die im Februar dieses Jahres getroffene und durch eine Pressemitteilung bekannt gemachte Entscheidung des Bundesgerichtshofes …

OLG Köln: schlüsselbänder.de - Streit um Umlaut-Domains

domainundrecht.de | 2. November 2005 — Das Oberlandesgericht (OLG) Köln setzte sich mit der Frage auseinander, ob konkurrierende Unternehmen sich gegenseitig Umlaut-D…

OLG Frankfurt: Kennzeichenrechte entstehen mit der Benutzungsaufnahme des Domainnamens und nicht bereits mit dessen Registrierung.

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 6. September 2010 — Das OLG Frankfurt hat entschieden (Urteil vom 05.08.2010, Az.: 6 U 89/09), dass der Schutz eines Unternehmenskennzeichens, das …

OLG Hamburg: Registrierung einer “Vorratsdomain” kann rechtsmissbräuchlich sein

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 27. Januar 2010 — OLG Hamburg, Urteil vom 24.09.2009, Az. 3 U 43/09 §§ 12, 823 BGB; 5, 15 MarkenG Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die R…

BGH: Keine Kennzeichenrechtsverletzung durch Registrierung einer Domain wenn die Registrierung vor Entstehung des Kennzeichenrecht…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 24. Oktober 2008 — BGH, Urteil vom 24.04.2008 - I ZR 159/05 BGB § 12; MarkenG §§ 5, 15 afilias.de Der BGH stellt mit dieser Entscheidung klar, dass d…

Heute BGH Verhandlung zu ahd.de

MarkenBlog | 19. Februar 2009 — Verhandlungstermin: 19. Februar 2009 I ZR 135/06 LG Hamburg - 315 O 136/04 - Entscheidung vom 26. Mai 2005 OLG Ha…

Nutzung themenbezogener Domains durch Privatpersonen

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 28. November 2008 — Im Zusammenhang mit der Registrierung und Nutzung von Domains hat das Landgericht Schwerin am 14.03.2008 entschieden (AZ 3 O 66…

AOL klagt Blog-Domain ein

MarkenBlog | 4. Juni 2006 — Vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forum NAF hat der US-Konzern AOL die Domain aolblogger.com erstritten. AOL fü…

OLG Köln: schlüsselbänder.de - Streit um Umlaut-Domains

domainundrecht.de | 1. November 2005 — Das Oberlandesgericht (OLG) Köln setzte sich mit der Frage auseinander, ob konkurrierende Unternehmen sich gegenseitig U…